Bekomme ich mit diesen gebrauchtwagenverkauf-Vertrag meine gesetzliche Gewährleistung?

7 Antworten

Die gesetzliche Gewährleistung kann bei einem Kaufvertrag von einem Gewerbetreibenden an einen Verbraucher gar nicht ausgeschlossen werden. Bei Neuwaren beträgt diese 2 Jahre ab Kaufdatum, bei Gebrauchtwaren 1 Jahr ab Kaufdatum. Alle Klauseln, die etwas anderes aussagen sind unwirksam.

SaFle  04.06.2018, 18:04

Moin, ich möchte nicht kleinlich sein, aber dennoch aufklären. Grundsätzlich besteht eine Verjährungsfrist von 2 Jahren, bei allen Verbrauchsgütern (vgl. §434 BGB). Jedoch kann bei gebrauchtgütern diese Frist auf 1 Jahr gem. § 475 (2) verkürzt werden. Ist dies nicht konkret angegeben, gelten die 2 Jahre. Aber nichts für ungut 😊

HappyAua  04.06.2018, 18:08
@SaFle

Also wenn wir schon beim Erbsenzählen sind: Du hast die Beweislastumkehr nach 6 Monaten vergessen. :-)

DerCaveman  05.06.2018, 01:04
@HappyAua
Du hast die Beweislastumkehr nach 6 Monaten vergessen. :-)

Wenn wir schon Erbsen zaehlen, dann bitte richtig. Beweislastumkehr nicht nach den ersten 6 Monaten sondern waehrend dieser. Nach 6 Monaten ist Schluss mit der Beweislastumkehr.

SaFle  04.06.2018, 18:43

Um die ging es doch überhaupt nicht. Ich wollte ja nur klar machen, dass die Frist grundsätzlich 2 Jahre beträgt und bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden kann und nicht automatisch so ist.

Ehe Du unterschreibst, den Vertrag von der Verbraucherzentrale begutachten lassen. Da bist Du auf der sicheren Seite.

Das ist ein Kaufvertrag mit Gewaehrleistungsausschluss fuer private Verkaeufer. Zwar waere der Gewaehrleistungsausschluss unwirksam, wenn der Haendler das Auto selbst verkauft. Verkauft er aber im Kundenauftrag (was er hier vermutlich vor hat), ist der Gewaehrleistungsausschluss sehr wohl wirksam.

Seit wann stellt das Finanzamt Vordrucke für Kaufverträge aus?

Das ist ein Kaufvertrag, den private Verkäufer benützen können, aber doch nicht ein Händler. Er kann die Gewährleistung nicht ausschließen.

DerCaveman  05.06.2018, 01:00

Er wird vermutlich im Kundenauftrag verkaufen wollen. Im Kaufvertrag wird dann nicht der Haendler als Verkaeufer stehen sondern ein privater Eigentuemer. Dann kann die Gewaehrleistung sehr wohl wirksam ausgeschlossen werden.