Nothilfelage § 32 Stgb - Rechtswidrigkeit des Angriffs - Perspektivwechsel?

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Du willst insgesamt feststellen, ob die Tat durch den Tierschützer gerechtfertigt war.

Dies wäre (u.a.) dann der Fall, wenn sie sich gegen eine andere rechtswidrige Tat gestellt hat. Also: Du stellst fest, ob/dass der Landwirt gegen Vorschriften verstoßen hat.

Samse90 
Fragesteller
 01.04.2020, 10:42

Dankeschön 👍

Ich habe den Fall noch nicht ganz verstanden. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Notwehrlage mangels Rechtswidrigkeit eines Angriffs nicht vorliegt, wenn der Angriff seinerseits gerechtfertigt ist. Dabei können entweder die Rechtfertigungsgründe des StGB oder bei behördlichem Handeln Befugnisnormen z.B. der StPO zu prüfen sein.

Es scheint aber eher so, als wäre dieses Merkmal unproblematisch und vor diesem Hintergrund ist die Rechtswidrigkeit auch nur anzusprechen, wenn es Anhaltspunkte gibt, die eine breitere Diskussion rechtfertigen. Ansonsten reicht ein "Der Angriff war auch rechtswidrig." aus.

Dazu wirst Du hier wahrscheinlich keine Antwort zu bekommen. Versuch es am besten mal in einem Fachforum wie Juraforum.de.