Darf man wirklich nicht bei sexueller Belästigung den Täter schlagen?

6 Antworten

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Der Türsteher hat das Hausrecht Personen den Eintritt zu verwehren. Wenn diese dann versuchen, sich mit Gewalt Zugang zu verschaffen, darf der Türsteher sich im Rahmen der Notwehr verteidigen, d.h. solange ein Angriff besteht. 

Auch wenn er eine aktuelle Straftat beobachtet, darf er eingreifen; wieder im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. 

Geht es nur darum, dass die Person droht oder schlicht nicht weg geht, sollte der Türsteher die Polizei rufen.

Notwehr gibt es auch, wenn man andere verteidigt. Mal abgesehen davon wollte der Kerl den Hausfrieden brechen da der Türsteher die Berechtigung des Hausrechts hat. Das darf man ebenfalls verteidigen. Was gerechtfertigt ist und was nicht kann sein das das ein richter klären soll.

Hallo!

.......es sei seiner Meinung nach die einzige Möglichkeit gewesen solche Menschen davon abzuhalten.

Kann er das so beweisen oder wenigstens glaubhaft machen hat er nicht widerrechtlich gehandelt

Ich wünsche Dir ein gutes und schönes Wochenende.

Artus01  04.06.2016, 08:16

Kann er das so beweisen

Er muß gar nichts beweisen, der Staatanwalt muß dem Gericht berweisen daß die Handlung nicht berechtigt war.

Der Türsteher handelte rechtens, denn wer sich mit Gewalt einen unerlaubtwen Zugang verschaffen will, muß dann eben mit Gegengewalt rechnen.

Klar kannst du dich wehren!!!