Notar wechseln Kosten Gebühren? Hauskauf Notarwechsel?
Hallo zusammen, Ich habe ein sehr wichtiges Anliegen und hoffe auf schnelle Antworten. Wir möchten ein Haus kaufen und hatten heute einen Termin beim Notar, der von unserer Bank(Beraterin) empfohlen wurde.
Heute waren wir da, 50km gefahren, kommen da an und schon die Art und Weise wie der Notar da aufgetreten ist war mehr als unhöflich. Da meine Mutter keinen deutschen Pass hat hat er erstmal gefragt ob Sie Deutsch kann. Sie kann Deutsch verstehen und sprechen! Nur nicht fließend. Natürlich weiß Sie nicht was „Gewährungsrechte“ usw. sind. Weiß ich aber auch nicht. Dann hat er darauf bestanden einen Dolmetscher zu rufen. Wir durften auch nicht übersetzen. Natürlich wurde kein Dolmetscher erreicht, sodass ein neuer Termin angesetzt wurde. Der Notar hat vorher gesehen dass meine Mutter kein deutschen Pass hat und fragen können. Er hat uns ja den Entwurf per Mail geschickt. Er hätte also fragen und darauf hinweisen können bzw. müssen, oder??
Alles in Allem sind wir mehr als enttäuscht. Erstens ganzen Weg wieder zurück und Freitag wieder fahren. Zweitens seine Unfreundlichkeit und dass er mich nicht aussprechen lässt.
Melne Frage an euch: Was für Kosten habe ich wenn ich den Notar wechsle? Es ist ja nichts unterschrieben, nur der Entwurf steht. Übernimmt es eventuell der neue Notar, wenn ich Glück habe?
Ich danke im Voraus.
5 Antworten
Sorry, da hast du echt eine Pappnase an Notar erwischt. Er wird dir auch die volle Gebühr berechnen. Er hat insoweit korrekt gehandelt, dass er die Deutschkenntnisse deiner Mutter als nicht ausreichend erachtet. Davon muss er sich ( ebenso wie von der Geschäftsfähigkeit) überzeugen. Der Wechsel des Notars bringt dir nichts. Mal abgesehen davon, dass du nach Durchsicht des Entwurfs auch kein Kontakt mit dem Notariat aufgenommen hast. Der Notar haftet dafür, dass das was unterschrieben wird auch verstanden wurde!
http://www.notariat-kornwestheim-mudler-joos.de/auslaendische-mitbuerger.html
- Spricht oder versteht ein ausländischer Mitbürger nicht genügend deutsch, dann muss der Beurkundung ein Dolmetscher hinzugezogen werden, der die Urkunde Satz für Satz in die Sprache des ausländischen Mitbürgers übersetzt, und nach Abschluss der Urkunde diese zusätzlich unterschreibt. Auch der Dolmetscher muss sich beim Notar ausweisen.
- Der Ehegatte oder ein Kind des Betroffenen können nicht Dolmetscher sein.
- Dolmetscher kann aber jede andere Person sein, die die Heimatsprache des ausländischen Mitbürgers und deutsch ausreichend gut spricht, z.B. Bruder oder Schwester, Freunde oder Nachbarn. Ein amtlich bestellter und vereidigter Dolmetscher ist somit nicht erforderlich.
https://dejure.org/gesetze/BeurkG/16.html
Also sieh über die studierte Art des Notars hinweg und halte ihm die Treue. Das nächste Mal suchst du dir einen anderen. Man lässt ja auch nie einen Makler den Notar aussuchen^^
Ein Notar sitzt als studierter Volljurist im Zweifel immer am längeren Hebel wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht- denn Kosten wird er für seine bisherige Arbeit mit 100 Prozentiger Sicherheit geltend machen. Auch wenn ich den Ärger nachvollziehen kann würde ich da lieber klein beigeben, die paar Euro für den Dolmetscher und die zusätzliche Zeit berappen und mir die ganzen Rechtsstreitigkeiten ersparen.
Ein neuer Notar wird die Entwürfe gar nicht benutzen können weil kein Notar die weiter geben wird. Und bereits geleistete Kosten für die Übersetzung kommen da evtl noch drauf.
Meine Empfehlung wäre: Augen zu und durch!
Und zum Thema Übersetzer: das der Notar stinkig ist weil er noch eine Übersetzung besorgen muss ist ja auch verständlich.
Weil ein Notar dazu verpflichtet ist sich zu versichern das seine Klienten den Vertrag auch verstanden haben muss er im Zweifelsfall eine Übersetzung und eine Dolmetscherin zu dem Termin hinzu ziehen. Das einfache übersetzen von Familienangehörigen reicht da leider nicht.
Welchen Entwurf denn?
Also ich habe mein Haus im Internet gesucht, mich bei dem Makler gemeldet der dafür zuständig war, und der Notar hat den Verkauf/Kauf besiegelt, den hat aber der Verkäufer erwählt. Einen Entwurf kenne ich nur beim Architekten bei einem Neubau, bzw. bei dem Architekten der Hausbaufirma.
Wir haben auch einen Entwurf des notarillen Kaufvertrages erhalten.
Wenn du ein leeres Haus kaufst brauchst du den Entwurf vielleicht nicht, aber bei uns war es so das der "Ex"-Ehemann noch Sachen im Haus für eine kurze Zeit lagern wollte und das stand dann dort, mit Datum wann es zu holen ist, drin.
Glaub ich nicht daß ein neuer Notar diese Kosten (Aufwandskosten) übernehmen wird. Auch Notar haben Kostenvorschriften