Notar- und Grundbuchkosten bei Erbe und Schenkung steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Diese unmittelbar mit der Schenkung und der Erbschaft verbundenen sogenannten "notwendigen" Kosten sind m.E. in der Steuererklärung absetzbar. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 5 Nr.3 ErbschStG. Allerdings könnten diese Kosten in die nach dem Gesetz pauschal für solche Kosten gewährten € 10.800 einbezogen werden, könnten also nicht daneben gesondert geltend gemacht werden. Einfach mal beim Finanzamt nach frtagen.