Wie lang muss den die Wohnung Vermietet werden damit man es Steuerlich berücksichtigen kann?

2 Antworten

Die Makler- und Notarkosten gehören zu den Anschaffungskosten der Wohnung, ebenso die Grundbuchkosten für die Eintragung als Eigentümer und die Grunderwerbsteuer.

Diese Kosten können nur - ebenso wie die Anschaffungskosten für die Wohnung - als Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden.

Allerdingsist von den Gesamtkosten noch der Anteil für die Anschaffung des Grund und Bodens abzuziehen.

Bei der AfA handelt es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Und Werbungskosten können nur geltend gemacht werden, wenn und so lange die Wohnung vermietet ist.

Keine Vermietung = keine Abschreibung.

Solange die Wohnung vermietet ist, kannst Du Kosten geltend machen.

Maklerkosten sowie Notarkosten gehören allerdings zu den Anschaffungskosten; die Anschaffungskosten können nur über die Abschreibung geltend gemacht werden (zeitanteilig für den Vermietungszeitraum):

Beispiel:

Hauskauf 01.05. - Auszug Mieter 30.09 - dann 5/12 des jährlichen Abschreibungsbetrages...