Mietverluste steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Bei Vermietung kann man die Sanierungsarbeiten steuerlich absetzen, den Mietausfall nicht

Die Instandhaltungsmaßnahmen stellen abzugsfähige Wetbungskosten bei den Einkünften aus V+V dar. Ggf. können sie allerdings nicht sofort komplett abgezogen werden sondern nur verteilt im Rahmen der Abschreibung (Stichwort anschaffungsnahe Herstellungskosten).

Wenn dem Ausgaben (noch) keine Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit gegenüberstehen entsteht naturgemäß ein Verlust. Dieser wird mit anderen positiven Einkünften des Kalenderjahres ( wenn vorhanden) verrechnet. Übersteigen die Verluste alle positiven Einkünfte, kann dieser Verlust wahlweise in das vorherige Jahr zurückgetragen werden oder in Folgejahre vorgetragen werden.

Du must Mieteinnahmen versteuern. Keine Einnahmen: keine Steuer. Ausbleibende Mieten sind aber keine negativen Einnahmen, sodass du auf der Einnahmeseite nicht weniger als 0 stehen kann.