Mietverluste steuerlich absetzbar?
Es wird mal wieder Euer Schwarmwissen gebraucht! Meine Tochter und ein Freund haben ein Mehrfamilienhaus gekauft, das sie erst sanieren mussten. Das hatte zur Folge, dass die Wohnungen über Monate nicht vermietet werden konnten. Kann man die entgangenen Mieteinnahmen als Verluste geltend machen in der Steuererklärung?
Ich meine, da mal etwas gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr. Deshalb stelle ich hier die Frage. Vllt. kennt sich ja jemand aus.
Danke schon einmal für Eure Hilfe.
3 Antworten
Bei Vermietung kann man die Sanierungsarbeiten steuerlich absetzen, den Mietausfall nicht
Die Instandhaltungsmaßnahmen stellen abzugsfähige Wetbungskosten bei den Einkünften aus V+V dar. Ggf. können sie allerdings nicht sofort komplett abgezogen werden sondern nur verteilt im Rahmen der Abschreibung (Stichwort anschaffungsnahe Herstellungskosten).
Wenn dem Ausgaben (noch) keine Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit gegenüberstehen entsteht naturgemäß ein Verlust. Dieser wird mit anderen positiven Einkünften des Kalenderjahres ( wenn vorhanden) verrechnet. Übersteigen die Verluste alle positiven Einkünfte, kann dieser Verlust wahlweise in das vorherige Jahr zurückgetragen werden oder in Folgejahre vorgetragen werden.
Du must Mieteinnahmen versteuern. Keine Einnahmen: keine Steuer. Ausbleibende Mieten sind aber keine negativen Einnahmen, sodass du auf der Einnahmeseite nicht weniger als 0 stehen kann.