Eigentumswohnung der Mutter Geschenkt?
Hallo Zusammen,
meine Mutter möchte mir gerne ihre Eigentumswohnung schenken, da wir uns aber überhaupt nicht damit auskennen wollte ich Euch mal fragen, ob eine Schenkung oder das Erben Sinnvoller ist?
Alles was ich weiß ist dass es eine Schenkungssteuer, Erbschaftsteuer gibt. Kosten des Notars gibts auch aber dann hört es bei mir auf.
Info: Ich habe einen Bruder der vor ca 10 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt ist und über kurz oder lang zu einem Pflegefall wird. Sie möchte nicht, dass die Wohnung verkauft werden muss um die Pflege zu zahlen und appelliert an meine Vernunft meinen Bruder an den Einnahmen zu berücksichtigen.
4 Antworten
Grundsätzlich solltest Du zu diesem Thema eine Frist be-achten: Wird die Mutter innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung zum Pflegefall, reicht das Einkommen Deiner Mutter nicht für die Pflege aus (also Rente, Leistungen aus Pflegekasse etc), dann greift das Sozialamt als alternativer Träger der Kosten auf diese Schenkung zurück. Und damit war nix mit einer Schenkung.
Das aber nur als Hinweis aus eigener Erfahrung.
Lassen Sei sich die Wohnung schenken.
Belassen Sie es bei dem Appell an Ihre Vernunft und nehmen Sie dahingehend keine Verpflichtugnen in den Schenkungsvertrag auf; Ihre Mutter scheint Vertrauen in Sie zu setzen, was Ihren Bruder und dessen Situation angeht.
Der Notar wird Sie dazu beraten.
Schenken ist immer besser, da nach 10 Jahren das Amt falls deine Mutter Pflegefall wird nichts mehr zurückverlangen kann.
Deine Mutter kann Dir Die Wohnung schenken und zu Ihrer Sicherheit beim Notar eine Klausel einbauen das die Wohnung an Sie zurückfällt solltest du dich nicht an entsprechende Regelungen halten, wie deinem Bruder hälftige Einnahmen abzuführen etc. Dann liegt es nur an Dir dich korrekt zu verhalten, ansonsten ist die Wohnung wieder weg.
Sollte dieses Jahr wie geplant das aktuell in Arbeit stehende "Unterhaltsentlastungsgesetz" kommen (GroKo Vertrag Seite 94) müssen Kinder erst ab 100000€ brutto im Jahr für die Eltern Unterhalt in der Pflege leisten. Vermögen bleibt dabei Komplett außen vor. Auch Einkünfte des Partners werden bei der Berechnung dann nicht mehr berücksichtigt. Oberhalb der 100000€ Grenze greift dann das normale Unterhaltsverfahren mit den aktuellen Freibeträgen wie bisher.
Im übrigen ist das selbst genutzte Eigenheim der Kinder immer vor dem Zugriff beim Elternunterhalt durch das Amt besonders geschützt.
...und was hat das mit Schenkung am Hut? Und wieso gibt es 10 Jahre zittern? Vor was denn?
... aber zu Lebzeiten darf Mami doch schenken, was sie für richtig hält.
Ich finde das jedenfalls fies, wenn das zweite Kind leer ausgeht!
... wenn aber die Kinder dann Mami zusätzlich zur Pflegeversicherung stützen, greift da keiner von denen auf was zurück.