NK-Nachzahlung nach Leistungsbezugsende HartzIV

5 Antworten

Interessant ist in diesem Zusammenhang nur das Abrechnungsdatum.

Abrechnung außerhalb des Leistungsbezugs bedeutet einerseits, dass du die Nachzahlung voll alleine tragen musst, weil du aktuell nicht hilfebedürftig bist und also gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II grundsätzlich keine Leistungen mehr beziehen kannst (gibt wenige explizit geregelte Ausnahmen), andererseits, dass dir ein Guthaben auch nicht nachträglich gekürzt werden kann.

Gibt dazu m.W. einige LSG-Urteile; einfach mal googeln.

Nein das zahlen die nicht mehr

Zousaittout  13.10.2013, 13:38

Woher willst Du das denn wissen? Wenn sie die Miete und die Nebenkosten gezahlt haben und es kommt eine nachträgliche Abrechnung über weitere, in diesem Zeitraum aufgelaufene NK, warum sollten die das nicht zahlen, bzw was sollte da falsch dran sein, dass sie das zahlen?

Selbst WENN der Mensch jetzt wieder arbeitet und mehr verdient, als Hartz IV, so wird er wohl kaum in der Lage sein, das mal einfach so zu zahlen. Jemand, der aus Hartz IV kommt, wird wohl kaum innerhalb der Probezeit krösuseske Bezüge bekommen, dass er das mal eben so aus der Portokasse zahlen kann.

Selbst wenn das das Amt erst mal nach Bezugsende nicht übernähme würde ich trotzdem gucken, ob die das nicht als einmalige unterstützende Maßnahme zum Lebensunterhalt trotzdem zahlen. Kann mir kaum vorstellen, dass man nach Hartz IV in einen Vergütungsbereich kommt, in dem man das mal eben irgendwie mit stemmen kann.

Feuerweher  13.10.2013, 13:42
@Zousaittout

oder so wenn die mitmachen

Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten (ich vermute eher: nein).

Hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

Dann hast du eben mehr verbraucht....ich denke nicht dass das Amt da einspringt wenn du jetzt nicht mehr in Bezug bist. Fände ich auch nicht korrekt...

Zousaittout  13.10.2013, 13:44

Ah, aber wenn dieselbe Abrechnung eine Rückzahlung ergibt, dann kriegt die schon das Amt, ja?

Gerecht finden...klar ist das gerecht. Das ist eine nachträgliche Abrechnung über einen Zeitraum, in dem das Amt die Nebenkosten bezahlt hat. Ich fände es durchaus gerecht, wenn jemand, der eben gerade wieder auf die Füße gekommen ist, der also kein EWIGER Hartzi ist, nicht direkt zu beginn der neuen Arbeitsaufnahme mit Kosten aus seiner Hartz IV Zeit belastet würde, zumal wo die aufgelaufenen Zusatzkosten in angemessenem Rahmen zu sein scheinen, also nicht ungewöhnlich oder fahrlässig hoch sind.

sunnyhyde  13.10.2013, 13:49
@Zousaittout

Du hast für das Nichtstun Geld bekommen. Bei einem Überschuss steht dir das Geld nicht zu und bei einer Nachzahlung ist es jetzt, wie für jeden anderen der in Lohn und Brot steht, sein Problem...

Luchadora39  03.02.2017, 13:07
@sunnyhyde

Betrachte es mal von einer anderen Seite. War die Person gezwungen AlgII zu beziehen evtl aus gesundheitlichen Gründen, wäre es dann auch fair ihn mit Kosten zu belasten die in einer Situation entstanden sind, in der er auf den Staat angewiesen war ? Typisch deutsche Denkweise..

Ich würde das zumindest mal einreichen. Es betrifft ja den Zeitraum, in dem der Mensch von Hartz IV gelebt hat und das Amt die Nebenkosten bezahlt hat. Ergo wäre das die NK Abrechnung des Amtes.

Ende Bezug Hartz IV wegen Aufnahme einer normal bezahlten Arbeit?