Wie lange muss ich als Mieter auf meine Nebenkostenabrechnung warten?

8 Antworten

Wie lange muss ich als Mieter auf meine Nebenkostenabrechnung warten?

Bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Erst einen Tag später hast Du Anspruch darauf und kannst sie, falls nicht zugegangen, vom Vermieter fordern.

Beispiel:

Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2013

Dann hast Du frühestens am 1.1.2015 Anspruch auf die Abrechnung.

Eine evtl. Nachforderung mußt Du nur zahlen wenn dir die Abrechnung binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugeht.

Ein evtl. Guthaben dagegen steht dir auch danach noch zu.

Die Nebenkosten für das laufende Jahr müssen bis zum Ende des Folgejahres abgerechnet werden. Danach würden Mehrkosten verfallen.

Falls du mit einer Rückerstattung rechnest, musst du die Abrechnung eben rechtzeitig anmahnen.

Die können sich noch bis Ende diesen Jahres damit Zeit lassen --

dir die Abrechnung zukommen zu lassen.( Nebenkosten-Abrechnung 2013 )

Wir haben auch noch keine erhalten -- da weiß ich aber warum .

Kommt deine nach dem 31.12.2014 --brauchst du die auch nicht zu berücksichtigen.

VG pw (-:

Das stimmt nur insofern, wenn auch der Abrechnungszeitraum am 31.12.2013 endet.

@isebise50

Davon bin ich ausgegenagen --pw (-:

Wie? Wie lange? Wenn noch nicht einmal abgelesen wurde, wie soll denn da eine Abrechnung erstellt werden können? Beachte: Gegenseitige Ansprüche verjähren nach 3 Jahren und 12 Monate nach Ende der Abrechungsperiode hat ein Vermieter verfristet. Dies bedeutet aber nur, daß er etwaige Nachforderung nur abverlangen kann, wenn er die Verfristung nicht zu vertreten hat. Wir rechnen gerade ab 2011, da erst jetzt der Energieversorger Rechnung verschickt, Viel Glück also.

Die Frist beträgt 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Wenn dieser dem Kalenderjahr entspricht, wäre also die Abrechnung spätesten bis zum 31.12. 18 Uhr zuzustellen. Käme sie später gilt sie als verfristet und Nachforderungen sind nicht mehr möglich.

Bist Du sicher mit 18.00 Uhr. Die Gerichte hier bei uns sagen 12.00 Uhr, denn einem Mieter ist es danach wegen möglicher Jahreswechselfeierlichkeiten, nicht zumutbar, noch in den Kasten zu schauen.

@schleudermaxe

Nun, da urteilen die Gerichte unterschiedlich. Meines Wissens ist 18 Uhr vom BGH definiert.