Nebenkostenabrechnung - zu wenig Vorauszahlung angerechnet

7 Antworten

Prüfe bitte, ob die Zahlungsgänge auch wirklich im Abrechnungsjahr beim Vermieter eingegangen sind. Wir müssen uns leider immer wieder mit unseren allwissenden Mietern streiten, wenn wir denn die im Dezember schon geleisteten Zahlung nicht für Januar buchen dürfen oder eben auch im Januar noch Zahlungen eingehen für das alte Jahr. Auch die dürfen nicht fiktiv buchen, so jedenfalls der BGH. Natürlich legen auch wir zu den Abrechnungen immer einen Kontoauszug anbei.

Du hast 12 Monate Einspruchsfrist. Wenn hier offensichtlich ein inhaltlicher (Rechen-) Fehler vorliegt, so mache dem Vermieter deine Rechnung auf und setze eine Frist von zwei Wochen zur Erstattung der Überzahlung. Kündige dabei an, dass du bei Verzug den strittigen Betrag im Mai von der Miete in Abzug bringen wirst. Das per Einwurfeinschreiben. Grundsätzlich sind Mieter berechtigt, Rechenfehler in BK-Abrechnungen selbst rechnerisch auszugleichen und auf dieser Grundlage auch die künftigen Vorauszahlungen anzupassen.

Erkläre Deinem Vermieter, was Du entdeckt hast und bitte ihn um eine Stellungnahme. Reagiert er nicht, frag ihn als nächstes, ob er bitte den Betrag in Höhe von xx zurück überweist oder ob Du ihn einfach von der nächsten Mietzahlung abziehen kannst. Das alles schriftlich und wenn er auf die zweite Anfrage auch nicht reagiert, behältst Du den Betrag einfach bei der nächsten Überweisung ein. Teile zusätzlich dem Vermieter auch wieder schriftlich mit, dass Du jetzt, da er nicht reagiert hat, von seinem Einverständnis ausgegangen bist, die Differenz, um die es geht einzubehalten. Dann ist das alles nicht wirklich ein Problem. Sollte mahnen, mit Kündigung drohen etc. hast Du eine Reihe von schriftlichen Unterlagen, in denen Du belegen kannst, was Sache ist und damit bist Du dann auf der sicheren Seite.

Mein Problem ist: Ich hab die Nachzahlung blauäugig gleich überwiesen und eigentlich sollten wir etwas bekommen. Weiß jemand, wie da die Sachlage ist? Rein rechtlich?

Mache den Vermieter auf den Fehler aufmerksam, wenn Du zu viel gezahlt hast, muss er es zurückzahlen.

Sie sollten innerhalb der Frist von einem Jahr Betriebskostenabrechnung schriftlich und mit Nachweis widersprechen. In der Begründung schreiben sie dann genau, was falsch ist. Fordern sie in diesem Schreiben den Vermieter auf, bis zu einem Termin (14 Tagen) eine korrekte Abrechnung zu liefern. Teilen sie ihm mit, dass nach Ablauf dieser Frist sich über die fehlende Summe einen Mahnbescheid beantragen werden. Das müssen sie dann aber auch tun (Mahnbescheid - online.de).