"Nicht zum Einzelverkauf bestimmt" wenn man dennoch einzeln Verkäuft Straftat?

5 Antworten

Nein, das ist keine Straftat, da dies kein "Verbot" von Gesetzeswegen her ist, sondern lediglich eine Anweisung des Herstellers.

Hintergrund dafür ist, dass oftmals auf Einzelstücken in Großpackungen lebensmittelrechtlich relevante Daten fehlen die man nur auf der Umverpackung findet. Und es ist halt vorgegeben, welche Informationen auf einem Produkt enthalten sein müssen um verkauft werden zu dürfen. Aber selbst wenn man dagegen verstößt ist es noch keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt für den Verkauf von einzelnen Zigaretten. Das ist zwar ausdrücklich per Gesetz verboten, aber ein Verstoß ist auch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Der Hersteller widerum macht deshalb extra so, weil er ja nicht möchte, dass der Händler bei ihm günstig Multipacks ordert, dann aber das Produkt teurer einzeln verkauft. Und "Nicht für den Einzelverkauf bestimmt" heißt nicht gleich "Einzelverkauf verboten", sondern lediglich, dass er nicht dafür vorgesehen wurde.

Ich stelle mir gerade vor, wie Tante Emma Schokoriegel im Großpack bei Realland kauft und in ihrem Kiosk einzeln verkauft.


Wie will sich der Hersteller an Tante halten?

Nein. Es gibt keinen Strafparagraphen "verbotener Einzelverkauf".

Da muss sich der Verkäufer nicht an die Vorgaben des Lieferanten halten.

OlafausNRW  25.10.2017, 11:40

Falsch, denn der Verkäufer hat einen Vertrag mit dem Lieferanten geschlossen .Und wenn in diesem die Weitergabe als Einzelstück ausgeschlossen ist, so muß sich der Verkäufer auch daran halten..

Befolgt er dieses nicht,kann der Lieferant eine Konventionalstrafe von ihm einfordern oder was wohl schlimmer sein wird,ihn nicht mehr beliefern.

DerCaveman  25.10.2017, 11:51
@OlafausNRW

Es ist aber dennoch keine Straftat sondern ein rein zivilrechtliches Problem zwischen den jeweiligen Vertragspartnern. Strafrechtlich ist es hingegen voellig bedeutungslos.

Menuett  25.10.2017, 12:02
@OlafausNRW

Ist aber trotzdem keine Konventionalstrafe. Und um eine solche zahlen zu müssen, muss auch eine vereinbart sein.

Und das ist in der Regel nicht vereinbart...

Eventuell wirst Du nicht mehr beliefert.

Bei Lebensmitteln wie Schokoriegeln bedeutet dies meistens, dass das Mindeshaltbarkeitsdatum und die Zutatenliste nur auf der Umverpackung stehen.

Und ohne diese Angaben auf der Einzelpackung darfst Du diese nicht verkaufen.