Nicht rechtswirksame Mietkündigung ignorieren?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kündigung, ob nun ordentlich oder fristlos, ist unwirksam (rechtswirksam können nur Gerichtsurteile sein). Die Unwirksamkeit ergibt sich zweifellos aus der nicht vorhandenen Schriftform nach § 568 BGB.

Wenn der Vermieter die dreimalige unvollständige Zahlung der Gesamtmiete aufgrund deiner Mietminderung moniert, kann er zwar eine Zahlungsklage einreichen aber nicht per e-mail kündigen.

Nun könnte er angesichts seiner e-mail-Kündigung auch nachträglich formal schriftlich kündigen, dann solltest du mit deinem Anwalt eine negative Feststellungsklage gegen diese Kündigung einleiten. Aber den Nachweis der Heizungsabschaltung solltest du dann beweissicher parat halten.

Hast du in der Vergangenheit vielleicht ständig die Miete zu spät beglichen? Das berechtigt den Vermieter auch zur Kündigung.

JesusCristus 
Fragesteller
 23.08.2020, 15:33

nein, ich habe die Miete nie ständig spät beglichen.Außerdem müsste ich in so einem Fall, wenn überhaupt zuerst eine Mahnung bekommen.

DaKaBo  23.08.2020, 15:51
@JesusCristus

Wenn das nicht der Fall ist, ist's ja gut.

Bei der Miete gerät man bei verspäteter Zahlung übrigens auch ohne Mahnung in Verzug. Der Mieter kennt seine Zahlungspflicht aus dem Mietvertrag.

Wie hier schon gesagt wurde: Der Original-Wortlaut der Kündigung wäre interessant.

Ich habe eine nicht rechtswirksame Mietkündigung bekommen.

... und woher hast das Wissen?

keiner ist verpflichtet den Vermieter auf "gewisse" Fehler aufmerksam machen zu müssen.

bis es zu einer Räumungsklage kommt, ist viel Zeit - DA kannst reagieren

Inwiefern ist die Kündigung des Mietvertrages unwirksam?

Formell oder inhaltlich?

Bitte um Wiedergabe des Originaltextes der Begründung!

JesusCristus 
Fragesteller
 23.08.2020, 14:12

Beides. Die Kündigung ist nicht schriftlich sondern mit Email verschickt worden und zudem bin ich auch nur weniger als einer Monatsmiete in Verzug.

albatros  23.08.2020, 15:08
@JesusCristus

nun, dann darfst ruhig schweigen und abwarten.

eine räumungsklage würde verm. vom gericht nicht angenommen, weil die Schriftform nicht beachtet wurde.

Wenn die Kündigung unwirksam ist, wird es gar nicht erst zur Räumungsklage kommen!!!

"Ist die Kündigung unwirksam, weist das Gericht die Räumungsklage ab, denn dann hat der Vermieter keinen Anspruch auf Räumung. Stellt das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung fest, ist das Mietverhältnis beendet und der Vermieter hat einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe. Dann wird seine Klage erfolgreich sein."

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