Androhen von Mietkündigung?
Hallo,
Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Wir hatten einen Vorfall die Tage. Und zwar hat er sich Zutritt zu meiner Garage gemacht ohne mein wissen, die etwas chaotisch aussah, aber nach ner std Aufgeräumt war. Nun hat er mir mündlich die Kündigung zum 01.08. Gemacht, durch seinen Sohn.
Heute hatten wir dann wieder einen Streit, wo er mir drohte ich soll mir was anderes suchen, da er mir ein Messie verhalten vorwirft und er dies nicht wünscht. Meine Wohnung (meine Tochter und ich leben allein) ist tip top in Ordnung. Mich wunderte nur das er mir sagen konnte, das ich zu viele Bilder im Flur hängen hätte. Später stellte ich fest das er auch heute unbefugt meine Wohnung und meine Garage betreten hat, als ich arbeiten war.
Nun würde er mir in Eigenbedarf kündigen und dann neu vermieten. Kann er das und was kann ich tun?
3 Antworten

Die KF beträgt 6 Monate (des Vermieters), deine 3. Eine K. muss immer schriftlich erfolgen und seitens des V. mit einer zulässigen Begründung. Derzeit besteht also noch kein Grund zur Besorgnis. Wechsle für WT und GT die Schließzylinder und du hast Ruhe. Die Garage kann separat nicht gekündigt werden, da Bestandteil des Wohnungsmietvertrages.
Am Besten, du schweigst und ansonsten nur die Zylinder wechseln.

- Schließzylinder an der Wohnungstür austauschen. Somit ist klar, dass der Vermieter keinen Zutritt mehr hat zu Deiner Wohnung.
- Gleiches, wenn möglich bei der Garage.
- In Ruhe abwarten, was kommt. Mündliche Kündigungen gibt es nicht. Kündigungen müssen immer schriftlich sein und wenn die Garage mit zum Wohnungsmietvertrag gehört, kann auch die Garage nicht separat gekündigt werden.
- Eine Eigenbedarfskündigung ist natürlich immer möglich, wenn es wirklichen Eigenbedarf gibt. Dieser muss ganz genau begründet werden, sodass er notfalls auch vor Gericht Stand hielte. Schließlich kommt es noch auf die Dauer der Kündigungsfrist an, die nach 5 und 8 Jahren Mietdauer um jeweils 3 Monate ansteigt.
Hunde, die bellen, beißen nicht. Brauchst Dir wohl keine Sorgen zu machen.

6 Monate.

Du has vermutlich in der Garage kein Kraftfahrzeug untergestellt. Da könnte dich der vermieter abmahnen und die räumung der " Messi"- Teile fordern

- Tatsächlich dient die Garge dem Unterstellen von Kraftfahrzeigen und nicht als chaotischer Lagerpatz. Das darf man qualifiziert abmahnen und als Kündigungsgrund hernehmen.
- Warum man an seiner Wohnungstür und mitgemietetem Garagentor keine eigenen Schlieszylinder verbaut, um ungewünschtes Betreten zu verhindern, erschliesst sich mir nicht.
- Natürlich dringt eine schrIftlich Eigebedarfskündigung in 6 Monaten durch, wenn ihr eine Begründung für ein berechtigtes Interesse zugrunde läge.
- Ebenso eine Kündigung in einem von ihm selbst genutzten Zweifamilienhaus, weil lhr zu viele Bilder aufgehängt habt.
Viel Glück :-)
G imager761

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Danke.
Garage gehört zum Mietvertrag.
Ich wohne seit 6 Jahren in der Wohnung. Das heißt wieviel Monate Kündigungsfrist muss er einhalten.