Ich habe eine Abmahnung wegen Untervermietung. Darf mein Vermieter mir danach fristlos auch bei Verstoß in anderer Sache (z.B. verspäte Mietzahlung) kündigen?

4 Antworten

In der Regel bedarf es eines erneuten Verstoßes der gleichen Sache.

Doch wenn  es schon einige Abmahnungen für verschieden Sachen gab, ist es möglich dem Mieter wegen Unzumutbarkeit zu kündigen.

Fristlos nicht.

Aber wenn du zeigst, dass der Mietvertrag für dich nur eine nachrangige Bedeutung hat, kann er dir fristgemäß kündigen.

Wenn es ein privater Vermieter ist mit relativ wenigen Wohneinheiten so ist Vertrauen recht wichtig.

Ist das Vertrauensverhältnis gebrochen kann er dir kündigen. Sonst natürlich nur Fristgerecht.

Mietzahlungen auslassen und jemand Fremdes in deiner Wohnung wohnen sind aber schon sehr schwere Verstöße. Jedoch erst bei zwei vollen offenen und überfälligen Mieten gibt es den Rauswurf.

Nicht nur bei bei zwei offenen Mieten. Auch wenn dauernd zu spät oder unregelmäßig bezahlt wird.

Mehr als eine Miete muss überfällig sein, das heißt NICHT zwei volle Mieten

Nein, wegen anderer Dinge müßte er erneut abmahnen. Jedoch kann man nicht so pauschalisiert Dinge aufzählen wie du es gemacht hast. Manches muss er gar nicht abmahnen, wegen mancher Dinger kann er fristlos kündigen, wegen wieder anderen Dingen nur fristgerecht. Das müßte man dann konkret anschauen wenn etwas vorliegt.

Warum hälst du dich nicht einfach an deine vertraglichen Pflichten und an die Regeln??? Ist doch nicht allzu schwer, du wirst es doch im Prinzip wissen was du darfst und was nicht!!