Nicht mehr verkaufbare Waren steuerlich wie behandeln?
Moin, habe einige Waren als Einzelhändler, Kleinunternehmen, eingekauft.
Nach markenrechtlichen Problemen darf ich diese Ware jetzt nicht mehr verkaufen.
Wie ist das steuerlich zu behandeln?
Freue mich auf eure Meinung!
Wo trage ich das denn bei wiso ein?
2 Antworten
Ich gehe davon aus, daß Du Einnahme-Überschuss-Rechner bist (EÜR).
Bei Betrieben, die am Jahresende eine EÜR erstellen, stellt der Einkauf der Ware bereits eine Betriebsausgabe dar.
Eine weitere Abschreibung ist hier nicht möglich. Ebenso ist der Vorsteuerabzug uneingeschränkt beizubehalten, sofern man kein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist.
Es sollte aber ein Nachweis erbracht werden, daß die Ware tatsächlich nicht verkauft wurde (z. B. Entsorgungsbestätigung) - eine Rücksendung an einen Lieferanten würde eine Betriebseinnahme darstellen.
Wird die Ware für die private Nutzung verwendet, dann ist das eine gewinnerhöhende Entnahme.
Zum Ende des Jahres abschreiben.
Bin Einzelhändler, bin Kleinunternehmer, bilanziere und schreibe ab. ICH kann immer nur aus MEINEN Erfahrungen schreiben, nicht was andere alles könnten...
Nicht bei EÜR!!!