Nicht mehr verkaufbare Waren steuerlich wie behandeln?


23.12.2019, 23:52

Wo trage ich das denn bei wiso ein?

2 Antworten

Ich gehe davon aus, daß Du Einnahme-Überschuss-Rechner bist (EÜR).

Bei Betrieben, die am Jahresende eine EÜR erstellen, stellt der Einkauf der Ware bereits eine Betriebsausgabe dar.

Eine weitere Abschreibung ist hier nicht möglich. Ebenso ist der Vorsteuerabzug uneingeschränkt beizubehalten, sofern man kein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist.

Es sollte aber ein Nachweis erbracht werden, daß die Ware tatsächlich nicht verkauft wurde (z. B. Entsorgungsbestätigung) - eine Rücksendung an einen Lieferanten würde eine Betriebseinnahme darstellen.

Wird die Ware für die private Nutzung verwendet, dann ist das eine gewinnerhöhende Entnahme.

Zum Ende des Jahres abschreiben.

DerSchopenhauer  24.12.2019, 06:39

Nicht bei EÜR!!!

GoldenEye2019  24.12.2019, 09:06
@DerSchopenhauer

Bin Einzelhändler, bin Kleinunternehmer, bilanziere und schreibe ab. ICH kann immer nur aus MEINEN Erfahrungen schreiben, nicht was andere alles könnten...