Wie wird ein Probandenhonorar steuerlich behandelt?

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Kommt ganz darauf an, ob das eine einmalige Sahe war oder ob du dir damit ein mehr oder weniger regelmäßiges Einkommen verdienst.
 
Wenn es einmalig war, so sind es "Einkünfte aus Leistungen", § 22 Nr. 3 EStG und als solche in der Einkommensteuer in der Anlage SO Zeile 7 zu erklären. Umsatzsteuerlich ist es nix.
 
Lebst du aber von sowas, so ist es keine freiberufliche Tätigkeit und damit keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern gewerbliche. Die Einkünfte wären dann in der Anlage G zu erklären. Umsatzsteuerlich wäre es ein normaler steuerbarer, steuerpflichtiger Umsatz. Gewerbesteuerlich wäre es normaler, steuerbarer und steuerpflichtiger Gewerbeertrag.
 
Einkünfte sind "Einnahmen minus Eerbungskosten bzw. Betriebsausgaben!", also nicht die vollen 3.000, sondern abzüglich der damit in Verbindung stehenden Aufwendungen.

JoWaKu  01.09.2010, 14:39

So ist es. - DH

EnnoBecker  01.09.2010, 14:59
@JoWaKu

Mist, Vertipper.
 
"Eerbungskosten " soll natürlich Werbungskostn heißen. :-( Sowas ärgert mich immer.

mrmoejoe 
Fragesteller
 01.09.2010, 15:02

Vielen Dank! Das klingt erstmal gut!

Das wird als 2. Einkommen - falls du eine 1. bereits hast - behandelt, oder als freiberufliche Tätigkeit, denn auch die Anwälte, Ärzte bezeichnen ihr Einkommen als Honorar. Ich rate dir schleunigst einen fähigen Steuerberater zu befragen und dementsprechend die Anmeldung zu tätigen. Wären die Zahlungen auf 400 beschränkt gewesen - auch bei mehrfache Zuteilung - da hättest du nichts zu befürchten, dann müssten diejenigen, die die Studie durchgeführt haben die Sozialabgaben abführen. So sind sie frei raus und du in der Tinte, den Sachverhalt musst jetzt du mit den entsprechenden Ämtern und Stellen klären. Nach dem Finanzamt werden jetzt noch die LVA oder BfA kommen, irgendwelche andere Verbände und am Ende auch noch deine Krankenkasse. Ich fürchte, aus den 3K werden nicht mehr viel über bleiben... LG, Nx

mrmoejoe 
Fragesteller
 01.09.2010, 15:12

Vielen Dank für die lange Antwort. Ich würde aber dennoch gerne wissen, wie gut Du Deine Fachkenntnis einstufst auf einer Skala von 0 - 100 (0 = Laie; 100 = Steuerberater).

Bewegst Du Dich tatsächlich im Bereich "Leute die Ahnung haben" (80 - 100)?

Noergelix  01.09.2010, 21:04
@mrmoejoe
  1. Ich habe mit einigen arroganten, mäßigen, schlechten Steuerberatern zu tun gehabt, sie brachten mich zum Teil in - für mich vorher undenkbar - ungeahnten Schwierigkeiten. Danach habe ich mich selbst der trockenen Materie angenommen - aber nur in dem Bereich, in dem ich meine Rückschläge hatte.

Es soll ein oder zwei Urteile geben, nach denen Probandenentschädigungen wie Schmerzensgeld zu werten sind (dann musste das aber auch für de Arbeit im Subermarkt, Büro usw. gelten :-D . Also nicht Steuerpflichtig. das gilt auch für Hartz4, wo es nicht als Einkommen gewtet werdendarf. Ich suche selbst ggerade nach den Urteilen, habe bisher aber einige Stellen gefunden die das stützen. Es sagte mir jemand der bei einem solchen Unternehmen arbeitet und Probanden aufklärt. Er sagte Probanden hatten gegen das Finanzamt geklagt, und gewonnen. Also nicht einfach versteuern, das FA wird sich sicher nicht melden und sagen dass dies nicht nötig ist. Am besten die Urteile besorgen (hier nennen), und für den Fall dass ein Amt (FA oder Jobcenter) Ärger macht darauf verweisen. Auch wenn es in D keine bindenden Präzedenzfälle gibt, sollten einen diese Urteile zumindest vor rechtlichen Konsequenzen bewahren, weil man ja wohl im guten Glauben davon ausgehen darf, dass man es nicht angeben muss. Das heißt auch nicht, dass man das Amt noch mal extra fragen muss. Also sind auch Probendenentschädigungen von z.b. 20.000 Euro im Jahr Steuerfrei.