Privater Aktien verkauf?

5 Antworten

Möglich ist es auf jeden Fall!

Denn Du kannst Deine Aktien im Depot oder als "Effektive Stücke" verkaufen an wen du willst, auch ohne Bank und Broker.

Nur!!! die organisatorische Frage ist dann noch zu klären!

Wie bekommt der Käufer seine Akten.

Bei "Effektive Stücke" ist das kein Problem, die übergibst du einfach, aber hast Du sie im Depot liegen musst du deiner Bank einen Auftrag geben diese auf ein anderes Depot, evtl bei einer anderen Bank, zu übertragen.

Dieser Auftrag ist Routine.

Ich befürchte nur, dass es mehr kostet (Gebühren) als wenn du die Aktien über die Bank/Broker Börse verkaufst.

Begründung: Ein Kauf/Verkaufsauftrag wird vollkommen elektronisch abgewickelt. Da ist kein manueller Eingriff seitens eines Sachbearbeiters notwendig. Ein Depotübertrag muss manuell durch die depotführende Bank bei der die Aktien im Depot liegen angestoßen werden; und das musst du bezahlen.

Zu Deiner Frage: Ja Du kannst ohne Bank/Broker und Börse Aktien kaufen oder verkaufen. Aber es macht nur Sinn wenn es eine große Anzahl ist (damit meine ich x % der von der entsprechenden AG ausgegebenen Aktien. )

Großinvestoren werden Aktien nur auf diese Art handeln, weil für die der Kauf/Verkauf über die Börse Bank/Broker zu teuer ist.

  • Effektive Stücke gibt es höchstens noch antiquarisch (als ungültig gestempelt) und dann zum Sammlerwert oder als Altpapier. Wer noch ein effektives Stück hat, sollte es, ggf. über eine Bank, bei der AG einreichen und dafür eine Depotgutschrift erhalten. Vielleicht gibt es auch einen Sammlermarkt.
  • Nein. Eine Depotübertragung von einer Bank an eine Bank ist kostenlos.
  • Nein. Es macht auch bei kleineren Stückzahlen (nicht zu klein allerdings) Sinn, wenn man Transaktionskosten sparen will.

Kleine Ergänzung zu der ansonsten vollkommen richtigen Erklärung von "ableben" :

Das , was wir im Geschäftsverkehr "Settlementrisiko" ( immer diese französischen Fremdwörter ) nennen. Du erbringst eine Leistung, kannst dir aber nicht sicher sein, ob der Vertragspartner seinen Verpflichtung auch erfüllt.

In diesem Fall , entweder

  1. Du beauftragst deine Bank - unwiderruflich - , deine Stücke aus deinem Depot in das Depot des Käufers zu übertragen, weißt aber nicht, ob das Geld wirklich kommt

  2. Du bezahlst das Geld, hast aber noch keine Sicherheit, dass die Stücke wirklich kommen.

Eine Risikofreie Abwicklung wie es z.B. bei Immobiliengeschäften normal ist, wäre mit bei außerbörslichen Aktiengeschäften noch nicht bekannt.

Das Problem kann man ganz einfach mit einem Treuhänder (siehe meine Antwort) lösen. Dann kostet das Ganze nur seine Provision, kann also sehr billig sein.

Als es frueher noch Namesungebundene Aktienzertifikate in Papierform gab waere das moeglich gewesen.

Heutzutage gibt es das nur noch elektronisch. Um Aktien zu uebertragen brauchtst du Zugriff auf die jeweiligen clearingsnetzwerke wie zb. Clearstream, das wird ohne broker also nichts..

Doch, klar. Die Operation der Bank heißt "Depotübertrag". Das müssen nach höchster Rechtsprechung alle Banken machen und zwar kostenlos. Ob Broker das auch kostenlos machen müssen, weiß ich nicht. Ich habe, außer in den USA (Merrill Lynch) noch nie mit einem Broker gearbeitet.

@Andreas Starke

Da würde mich mal die Rechtgrundlage interessieren, die Banken dazu verpflichtet, diesen nicht unbeträchtlichen Aufwand des Übertrages von Stücken an andere Depots vollkommen gebührenfrei durchzuführen.

Sicher ist, dass Aktien unter verschiedenen Umständen ohne den Umweg über eine Börse den Eigentümer wechseln können, z.B. Erbschaft, Depotzusammenlegung (bei Heirat).

Warum sollte es also nicht möglich sein, Aktienbestände von einem Depot auf ein anderes zu übertragen - Hindernis könnten allenfalls die depotführenden Banken sein, die so'n Dumm' Tüch nicht mitmachen.

Das fand ich gerade im Internet:

"Nach deutscher Rechtsprechung des BGH sind Banken mit Sitz in
Deutschland dazu verpflichtet einen Depot Übertrag kostenlos
durchzuführen."

Das schließt ein, dass die Banken verpflichtet sind, Depotüberträge durchzuführen, und zwar kostenlos. Die Sache wird also billig, wenn der Treuhänder keine übermäßige Provision (siehe meine Antwort) haben will. "Domm' Tüch" hört ich zwar fachlich korrekt an, ist aber selbst domm' Tüch. ;-)

@Andreas Starke

Hast Du ernsthaft über zwei Jahre danach gesucht?

@Andreas Starke

Eine Quelle ohne Quelle kann man sich schenken.

Klar, im Zeitalter des Banken möglichst effektiv kaputt machen, könnte so eine Rechtssprechung zu Stande kommen. Dennoch bleibt es unwahrscheinlich, dass eine Gebührennahme wirklich verboten ist.

Ja, natürlich kann man Aktien privat verkaufen und kaufen. Man muss nur einen Partner finden und sich auf einen Preis einigen. Da in unseren modernen Zeiten keine "effektiven Stücke", d.h. Aktienurkunden mit Kuponbögen für die Dividenden, umlaufen, die man als "Tafelgeschäft" (ein Stapel Aktien und ein Stapel Bargeld werden auf dem Tisch (Tafel) hin und her geschoben) kaufen bzw. verkaufen kann, geht die tatsächliche Übertragung der Depotpositionen (Holdings) nur per Depotübertragung. Das machen alle Banken, die Depots führen, von der Gnade der Bank ist man da nicht abhängig. Wenn man sich unsicher ist, ob der Käufer seine Zahlungspflicht erfüllt, müsste man sich auf einen Treuhänder einigen, d.h. eine Person, die das Vertrauen beider Parteien genießt. Der Treuhänder meldet dem Verkäufer, dass er das Geld bekommen hat. Daraufhin veranlasst der Verkäufer die Depotübertragung. Wenn die geklappt hat, meldet der Käufer das dem Trauhänder und dieser zahlt den Betrag an den Verkäufer aus. Sicherer geht's nicht.

Dazu braucht man keinen Notar, nicht einmal einen Rechtsanwalt und die BaFin hat damit gar nichts zu tun, es sei denn, dass man diese Art von Geschäften gewerblich macht.