Neuer Vermieter/Hausbesitzer will Aufzug nicht Reparieren?!?

6 Antworten

Der Aufzug gehört zum Haus und muss intakt sein. Es hat da schon jede Menge Urteile gegeben. Ein Grund zum Mindern der Miete.

Eine Ersatzvornahme scheidet in diesem Fall bei solchen Kosten von vornherein aus. Was bleibt, ist eine Abmahnung mit Fristsetzung und bei Verzug eine Mietminderung in Höhe von 15% der Bruttomiete ab Kenntnis des Vermieters von dem Mangel. Um den Druck zu erhöhen, darfst du zusätzlich das Dreifache des Minderungsbetrages von der Miete zurückbehalten, zusammen also beides 60% der Bruttomiete. Der Zurückbehalt ist nach Reparatur des Aufzuges nachzuzahlen, der Minderungsbetrag natürlich nicht.

Mahne also den V. schriftlich per Einwurfeinschreiben ab mit Fristsetzung drei Wochen. Danach bei Verzug die Minderung und den Zurückbehalt ausüben. Das natürlich so dem Vermieter auch mitteilen, so dass er weiß, warum nur ein Teil der Miete rüberkommt.

So sollten auch alle andren Mieter verfahren, da wird es sich der Vermieter wohl überlegen ob er sich weiter weigern kann.

johnnymcmuff  12.02.2015, 16:53
Eine Ersatzvornahme scheidet in diesem Fall bei solchen Kosten von vornherein aus

Rechnung gesehen?

Danach bei Verzug die Minderung

Du widersprichst Dir selber:

und bei Verzug eine Mietminderung in Höhe von 15% der Bruttomiete ab Kenntnis des Vermieters von dem Mangel.

Wat denn nu, bei Verzug oder ab Kenntnissetzung? :-)

Ab Kenntnissetzung.

Gibt es einen Aufzug, muss dieser funktionieren, denn zumindest die Mieter der oberen Etagen haben den funktionierenden Aufzug bei Besichtigung und Einzug vorgefunden und haben ein Recht darauf, dass ihre Wohnung von Anfang bis Ende des Mietverhältnisses gleich gut erreichbar ist.

Ab 4 oder 5 Stockwerke in einem Haus sind überdies zumindest bei neueren Bauten Aufzüge Pflicht.

Ob die Reparatur des Aufzug oder insgesamt das ganze Haus rentabel ist, spielt hier keine Rolle. Der neue Eigentümer wußte, was er kauft. Jedes Haus vor allem solch große Kästen bergen erhebliche Risiken und der Aufzug ist sicher eines der größten. Hätte er sich mal lieber 2 bis 3 kleinere Gebäude gekauft.

Kann es denn sein, dass der Vermieter das Haus nach dem Kauf nun insgesamt rentabler machen will? Bisherige Mieter raus, neue Mieter, die wesentlich mehr zahlen, rein?

der neue Hausbesitzer weigert sich nun den Aufzug zu reparieren weil es nicht Rentabel sei (50.000 Euro)meine Frage : Darf er das ? ich mein in dem Gebäude leben Frauen mit Babys alte Leute mit Gehhilfen..
Mit dem Kauf einer Immobilie gehen Rechte aber auch Pflichten auf den Erwerber über.

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

MfG

Johnny

albatros  11.02.2015, 19:25

Eine Ersatzvornahme scheidet in diesem Fall bei solchen Kosten von vornherein aus. Was bleibt, ist eine Abmahnung mit Fristsetzung und bei Verzug eine Mietminderung in Höhe von 15% der Bruttomiete ab Kenntnis des Vermieters von dem Mangel. Um den Druck zu erhöhen, darfst du zusätzlich das Dreifache des Minderungsbetrages von der Miete zurückbehalten, zusammen also beides 60% der Bruttomiete. Der Zurückbehalt ist nach Reparatur des Aufzuges nachzuzahlen, der Minderungsbetrag natürlich nicht.

Mahne also den V. schriftlich per Einwurfeinschreiben ab mit Fristsetzung drei Wochen. Danach bei Verzug die Minderung und den Zurückbehalt ausüben. Das natürlich so dem Vermieter auch mitteilen, so dass er weiß, warum nur ein Teil der Miete rüberkommt.

johnnymcmuff  11.02.2015, 20:08
@albatros
Eine Ersatzvornahme scheidet in diesem Fall bei solchen Kosten von vornherein aus.

Das kannst weder Du noch ich beurteilen, das kann z.B. eine Kleinigkeit in der Elektrik sein.

Ein ganz kleines Teil aber große Wirkung. Was das kosten wird, wissen wir nicht.

Mahne also den V. schriftlich per Einwurfeinschreiben ab mit Fristsetzung drei Wochen.

3 Wochen halte ich für zu lange.

Danach bei Verzug die Minderung

Du solltest mittlerweile oft genug gelesen haben, dass die Miete ab Kenntnisssetzung gemindert werden darf.

albatros  13.02.2015, 00:51
@johnnymcmuff
“ der neue Hausbesitzer weigert sich nun den Aufzug zu reparieren weil es nicht Rentabel sei (50.000 Euro)

Da steht's schwarz auf weiß, oder? Das dürfte wohl nix mit kleiner Fehler an der Elektrik sein.

“ Mahne also den V. schriftlich per Einwurfeinschreiben ab mit Fristsetzung drei Wochen. ”

Dem Vermieter ist der Mangel bekannt. Weil er die Reparatur aus Kostengründen ablehnt, ist aus formalen Gründen eine Abmahnung geboten.

Du solltest mittlerweile oft genug gelesen haben, dass die Miete ab Kenntnisssetzung gemindert werden darf.

Das habe ich selbst hunderte male so geantwortet bzw. kommentiert.. Solltest du so bei mir nachlesen können. Für eine so kostenintensive Reparatur muss schon eine längere Fristeingeräumt werden. Es ist keine Störung des Betriebes.

Was bleibt, ist eine Abmahnung mit Fristsetzung und bei Verzug eine Mietminderung in Höhe von 15% der Bruttomiete ab Kenntnis des Vermieters von dem Mangel

Ich wüsste nicht, was an dieser Ansage falsch ist

johnnymcmuff  13.02.2015, 22:15
@albatros
Da steht's schwarz auf weiß, oder? Das dürfte wohl nix mit kleiner Fehler an der Elektrik sein.

Kann trotzdem kleiner Fehler große Wirkung sein.

von 15% der Bruttomiete ab Kenntnis des Vermieters von dem Mangel Ich wüsste nicht, was an dieser Ansage falsch ist

Das ist ja richtig und wurde vonn mir nicht bemeckert. :-) aber nicht Deine Aussage:

Danach bei Verzug die Minderung

Der Vermieter bzw. Besitzer ist dazu verpflichtet. Die Bewohner (oder ein einzelner) des Hauses müssen den neuen Besitzer schriflich dazu auffordern, den Aufzug reparieren zu lassen. Wenn der sich weiterhin weigert, kann die Miete gekürzt werden oder es kann von der Mietergemeinschaft selbst ein Wartungsdienst auf Kosten des Vermieters beauftragt werden. Am besten unterschreiben alle Mieter die o.g. schrifliche Aufforderung. Ein Anwalt wäre diesbezüglich zu empfehlen

Kirko402 
Fragesteller
 11.02.2015, 14:49

Als ich gestern mit meinem Vater Telefonierte sagte er mir das er wolle mit den anderen Vermietern zu einem Anwalt allerdings habe ich den Mietvertrag selbst noch nicht gesehen... sagen wir mal der Aufzug wird im Mietvertrag nicht erwähnt macht es ein Unterschied? haben wir Trotzdem fas Recht auf ein Intaktes Fahrstuhl?

HarryKlopfer  11.02.2015, 14:54
@Kirko402

Da spielt überhaupt keine Rolle ob der Aufzug im Mietvertrag erwähnt ist oder nicht.. Der Aufzug gehört zum Mietobjekt, welches der Vermieter instant halten muss. Der Aufzug muss also ordnungsgemäß funktionieren

Kirko402 
Fragesteller
 11.02.2015, 15:00
@HarryKlopfer

Vielen Dank für die Sehr hilfreiche Antwort ich werde meinen Vater heute Abend sowieso besuchen da rede ich auch gleich mit den anderen Mietern die werden sich sicher freuen !

johnnymcmuff  11.02.2015, 20:12
@Kirko402
Vielen Dank für die Sehr hilfreiche Antwort

Bis auf dieses Tatsache:

Wenn der sich weiterhin weigert, kann die Miete gekürzt werden

Miete darf ab Kenntnissetzung gekürzt werden.

Kirko402 
Fragesteller
 11.02.2015, 14:49

Als ich gestern mit meinem Vater Telefonierte sagte er mir das er wolle mit den anderen Vermietern zu einem Anwalt allerdings habe ich den Mietvertrag selbst noch nicht gesehen... sagen wir mal der Aufzug wird im Mietvertrag nicht erwähnt macht es ein Unterschied? haben wir Trotzdem fas Recht auf ein Intaktes Fahrstuhl?