Tür durch Feuerwehr aufgebrochen, wer zahlt?

Tür - (Recht, Wohnung)

7 Antworten

Wird eine Tür geöffnet, um ein dahinter liegendes Feuer zu löschen, trägt die Gemeinde die Kosten des Feuerwehreinsatzes. Die Brandbekämpfung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. In z.B. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein holen sich die Gemeinden die Kosten beim Bürger zurück, wenn er das Feuer vorsätzlich gelegt hat. In allen anderen Bundesländern auch dann, wenn die Brandgefahr grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn im Wohnzimmer auf dem offenen Kohlegrill gegrillt wird

Wenn deine Gemeinde das als Grobfahrlässig ansieht, könntest du die Kosten tragen müssen...

Die Reparatur zahlt der Eigentümer der Tür. Ob der sich das Geld von jemand anderem wiederholen kann oder ob hinter irgendjemandem Versicherungen stehen ist für die unmittelbare Beseitigung des Schadens irrelevant.

Wem gehört die Tür? Der bezahlt sie auch. Wenn du nur Mieter bist, bezahlt die Tür dein Vermieter. Der kann sich z.B.gegen unbenannte Gefahren versichern, du nicht.

Und wenn der Vermieter Mitglied einer WEG ist wird die Teilungserklärung gewälzt, ob das Türblatt denn nun Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist. :-)

Hast du eine Hausratversicherung abgeschlossen? Es ist Eigenverschulden. Du bezahlst die Türe im Normalfall selber.

Eigentlich Versicherung geh einfach zur versicherung

Welche ? Hausrat ?

@Exoon2412

Wenn es kein Eigenverschulden wäre, dann Hausrat...bzw. dann würde es eh die Gemeinde / Stadt Zahlen...aber so wird das keine versicherung übernehmen

@Mrdante02403

In meiner Hausrat ist grobfahrlässigkeit inbegriffen