Fernseher kaputt, Haushaltsversicherung?

7 Antworten

Normal sind nur Fremdschäden durch die Versicherung der Fremdperson abgedeckt - wenn ihr selbst etwas kaputt macht, oder jemand aus eurem eigenen Haushalt, ist das nicht mit versichert.

Hausratversicherung = für Schäden am Hausrat durch Einbruch, Hochwasser, Sturm, Wasserschäden, Blitz, Dachschaden mit Regenwassereinbruch

Haftpflicht = für nicht geplante Schäden, die durch euch an fremden Personen und Sachen verursacht werden

Also das durch euch selber kaputtgemachte am Hausrat ist nicht versichert. Auch ein Verschleiß ist nicht versichert.

Weder noch.

Wenn das eigene Kind oder man selbst etwas im eigenen Haushalt beschädigt, ist das ein nicht versicherter Eigenschaden.

Wenn ein fremdes Kind einem etwas beschädigt, kommt es zunächst mal auf das Alter des Kindes an. Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig. In dem Fall ist zu prüfen, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Ist das Kind bereits mindestens 7 Jahre alt, ist es schadensersatzpflichtig. Die eigene Versicherung bleibt dabei in allen Fällen außen vor.

Schadensersatzpflicht beschränkt sich grundsätzlich nur auf die Reparaturkosten, höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Gerät im gleichen Alter und gleichem Abnutzungszustand.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hier wäre lediglich eine Elektronikversicherung eingesprungen.

Weder Hausrat- noch Haftpflichtversicherung decken diesen Schaden.

Sicher nicht - sonst könntest du ja so nach und nach alle Haushaltsgegenstände durch das kleine Kind erneuern lassen... :-((

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung