Neuer Mietvertrag bei der ELW nach Hauskauf?

7 Antworten

Wie schon von anderen geschrieben gilt der Mietvertrag weiter, es muss kein neuer gemacht werden.

Aber es darf natürlich ein neuer gemacht werden. Falls sowohl Dein Freund als auch der Mieter mit irgend einer Klausel im Mietvertrag nicht mehr zufrieden sind, dann könnten diese Punkte durch einen neuen Mietvertrag angepasst werden. Wenn das nicht der Fall ist, dann einfach lassen wie es ist..

Jetzt geht es um den Mietvertrag und er ist sich nicht sicher, ob dieser weiterlaufen soll. Oder soll oder muss es einen neuen Mietvertrag geben.

Deralte Mietvertrag ist gültig.

Es gilt §566 BGB, Kauf bricht nicht Miete.

Was ist nun sinnvoll?

Sich bei Haus & Grund anzumelden. 

Kauf bricht nicht Miete ist keine bloße Redensart, sondern Gesetz. BGB § 566

Heißt der neue Eigentümer muß den Vertrag unverändert übernehmen.

Das einzige was sich für den Mieter ändert sind Name des Vermieters und die Bankverbindung für die Mietzahlungen.

Es wird kein neuer Mietvertrag benötigt, der alte wird so übernommen. Wenn er unbedingt will, kann er natürlich einen neuen aufsetzen. Der Mieter muss den aber nicht unterschreiben.

Ein neuer Mietvertrag ist absolut überflüssig, denn der alte gilt weiter.