Bürger für ein Mietvertrag
Unser neuer Mieter hat vorgeschlagen dass seine Eltern den Mietvertrag mitunterschreiben. Die sind damit auch einverstanden. Jetzt weiss ich nicht wie ich es im Mietvertrag formulieren soll. Sind es jetzt zwei Parteien als Mieter, tragen die Eltern nur die Bürgschaft? Wie formuliere ich am besten das die Eltern für die Miete aufkommen falls der Sohn nicht mehr zahlen kann? Und dass auch so das im Fall eines Falles auch noch vor Gericht Bestand hat?
Vielen Dank für eure Hilfe.
3 Antworten
Am Ende des Vertrags-Formulares ist i.d.R. ein Feld für besondere Vereinbarungen. Hier kannst Du vermerken, daß, für den Fall, daß Dein Mieter, Herr/Frau..... mit den Mietzahlungen in Verzug gerät und/oder garkeine Miete mehr zahlt, seine Eltern, Herr ..... und Frau ...... für die ausgefallenen Mietzahlungen bürgen und an Stelle des Mieters, Herr/Frau ..... die fälligen Mietzahlungen leisten. Dies müssen die Eltern natürlich unterschreiben und Du solltest auch nicht versäumen, den finanziellen Hintergrund der Eltern zu durchleuchten. Für den Fall, daß die Eltern finanziell nicht ausreichend gut gestellt sind, könntest Du auch trotz dieser "Sicherheit" auf evtl.Rückständen sitzen bleiben.
Da gibts nur eine Lösung, nämlich den Mietvertrag direkt auf die Eltern schreiben und gut ist es. Alles andere ist Murks, wenn es zum Problem wird. Wenn die mitunterschreiben würden, können sie alles auf ihren Namen nehmen.
Hiermit verpflichten sich die Eltern von Herrn ......... etwaigige Zahlungsausstände und Versäumnisse zu begleichen.. UNterschrift von allen Beteiligten etc.
Seriös wäre es wenn Sie einen Dauerauftrag vorweisen könnten von der Bank!