Mündlichen unbefristeten Mietvertrag auflösen (Österreich)?

5 Antworten

Sie sollten sich auf jeden Fall Anwaltliche Hilfe besorgen. Mit Pech müssen sie warten bis die Alten Mieter raus sind aber die können keineswegs den Vertrag der ja nur Mündlich war, einfach weitergeben. Der Vertrag besteht nur zwischen den Eltern der Freundin und dem Ehepaar. Sollten sie sich einigen einen neuen Vertrag zu machen dann nur schriftlich und mit höhreren Kosten sobald sie aus dem Vertrag weg sind besteht er nicht mehr.

Sie können froh sein das die nicht wegen Eigenbedarf o.ä. gekündigt haben und auch hätte die Miete schon hin und wieder erhöht werden können da auch die Kosten die sonst noch enstehen höher gehen. Finde das schon sehr dreit aber rechtlich kommen sie damit nicht durch. Da gehört immernoch die Einwilligung des Vermieters ohne geht das gar nicht.

möchten sie den Mietvertrag an ihre Kinder weitergeben.

möglich, nur durch Vererbung. ABER: in dem Falle dürfte der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht innehaben, dieses Recht hätte auch der Erbe.

auch hier ist eine Mieterhöhung nicht ausgeschlossen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558a.html

https://www.finanztip.de/mieterhoehung/

Ein Mietvertrag kann nicht an andere weiter gegeben werden. Wenn dann muß er gekündigt werden und mit den potentiellen neuen Mietern neu abgeschlossen werden.

Ich gehe mal von aus, dass das in Österreich nicht anders sein wird.

Ich fürchte, in Österreich ist das anders.

Zieht ein Mieter aus einer Wohnung aus, kann er seine Hauptmietrechte an nahe Verwandte abtreten. Will der neue Mieter den Mietvertrag übernehmen, ist dies jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss die Wohnung in den Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen und der neue Mieter muss schon vorher mit seinem Verwandten in der Wohnung gelebt haben. https://www.immowelt.at/r/a/mietvertrag-uebernehmen-dann-haben-mieter-ein-eintrittsrecht.html

Beim Abtreten der Mietrechte an nahe Verwandter kommt es grundsätzlich darauf an, ob und wenn wie lange betroffene Familienmitglieder Mitbewohner Ihrer Mietwohnung waren/sind.

Für Eheleute, eingetragene Partner, Verwandte direkter Linie und Wahl/Adoptivkinder ist eine Übernahme der Mietrechte möglich, wenn der gemeinsame Haushalt mindestens die letzten 2 Jahre bestanden hat.

Für Eheleute, eingetragene Partner, und minderjährige Kinder ist eine Mieterhöhung durch Weitergabe ausgeschlossen.

Aber Achtung! Bei Weitergabe der Mietrechte unter Geschwistern sowie volljährigen Kindern ist eine Mieterhöhung auf den Richtwertmietzins bis max. der Miethöhe des Kategorie-A-Zins anhebbar.

https://mietervereinigung.at/9896/Weitergabe-Mietrechte-an-Familienmitglieder

Alles Gute für dich!

Die Vermieter müssen nicht den Vertrag an die Kinder weitergeben.

In AT meist leider schon. Deswegen die Info in Klammer