Probleme mit Mieter, Mietpreiserhöhung/Kündigung?

6 Antworten

Und wenn ich Ihm kündigen sollte, darf ich nach ihm einen anderen Mieter einziehen lassen?

Nein, es sei denn es ist ein Zweifamilienhaus und Du wohnst schon in dem Haus, dann könntest Du nach §573a BGB erleichtert kündigen.

Der Mietvertrag wurde vor 7 Jahren geschlossen wobei ich 6 Monate Frist hätte zu Kündigen.

Man kann als Vermieter nur aus wichtigem Grund kündigen!!!

Nun macht der Mieter mir Probleme, weil er weder die Miete erhöhen will, noch von der Garage abtreten will etc.

Garage:

Sollte die Bestandteil des Mietvertrages sein und kein separater Mietvertrag darüber bestehen, hast Du kein Anspruch auf die Garage.

Mieterhöhungsverlangen:

Da kann man einiges verkehrt machen und wenn Du Dich als Vermieter nicht auskennst kann Dir ein Mieter da so richtig Ärger bereiten und das ganz gesetzeskonform.

Um Miete erhöhen zu dürfen muss man erst mal ein richtiges Mieterhöhungsverlangen dem Mieter zusenden und dabei darauf achten dass es form- und fristgerecht ist. Viele Vermieter machen da Fehler.

Mein dringender Rat:

Melde Dich z. z.B. bei Haus & Grund ( Vermieterverein ) an.

Hast du irgendwelche Links zu dem gesetzlichen Rahmen?

1. Kaufe Dir das BGB da stehen schon mal einige § drin.

2. Fast alles kann man googeln:

Mieterhöhungsverlangen, Vorduck

Begründung für Mieterhöhung

3. Rat und Infos kann Haus & Grund geben und Anwalt für Mietrecht.

@johnnymcmuff

Danke, ist die einzige Antwort die mir geholfen hat.

Mit freundlichen Grüßen

@johnnymcmuff

Weist du vielleicht auch ob es für ein Mehrfamilienhaus/ 3 Familienhaus gültig ist?

@Sams1314

Definitiv nur für Zweifamilienhaus.

Nun macht der Mieter mir Probleme, weil er weder die Miete erhöhen will, noch von der Garage abtreten will etc.

Warum sollte er das auch wollen?

wobei ich 6 Monate Frist hätte zu Kündigen.

Für eine ordentliche Kündigung brauchst du auch einen guten Grund. Nur wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, indem du selber wohnst gibt's erleichterte Kündigungsmöglichkeiten.

Es müsste doch irgendeine Lösung geben die Miete zu erhöhen.

Du kannst im gesetzlichen rahmen die Miete erhöhen, diesem Wunsch von dir darf der Mieter widersprechen. Um die Mieterhöhung dann durchzusetzen musst du vor Gericht ziehen.

Ich selber habe auch eine Familie.

Du hast das Haus gekauft und damit die Mietverträge übernommen, du hast dir auch sicher die Mietverträge vorlegen lassen, also wusstest du doch worauf du dich einlässt.

Nun macht der Mieter mir Probleme, weil er weder die Miete erhöhen will, noch von der Garage abtreten will etc.

Warum sollte er als Mieter das tun?

Mieterhöhung mußt Du machen. Jedoch ist das nur gem. den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Vorrangig BGB § 558. Sofern das vertraglich nicht ausgeschlossen ist.

"von der Gareg abtreten", was soll das sein?

Und wenn ich Ihm kündigen sollte, darf ich nach ihm einen anderen Mieter einziehen lassen?

Du hast vermutlich Null Ahnung von Mietrecht.

Lass dich fachlich beraten. Alles andere geht in die Hose.

Ich frage ja auch um zu lernen nicht wahr? Trotzdem Danke für die Antwort.

ich habe letztens ein Mehrfamilienhaus gekauft.

Herzlichen Glückwunsch. Gerade als Neuvermieter wirst du nun eine Unmenge an Fragen haben und qualifizierte Ratschläge brauchen.

Ich empfehle dir daher uneingeschränkt eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund, dem größten Verein starker Interessenvertretung für Immobilienbesitzer direkt vor Ort. Deinen Ortsverein findest du mit deiner PLZ hier: https://mitglied.hausundgrund.de/vereinsfinder.html.

Erfahrene Rechtsassessoren, regelm. Info-Briefe, rechssichere Vorlagen usw., sind ihr Geld wert sind: Eine unwirksame Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen, fehlerhafte Mieterhöhungsverlangen oder unwirksame Kündigungen kommen dich erheblich teuerer als eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 EUR und ein Jahresbeitrag als Mitglied mit einem Mehrfamilienhaus von 69 EUR, der sogar in deiner nächsten Steuererklärung in Anlage V (Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) steurlich absetzbar ist.

Zudem: Zunehmend informierte Mieter merken, wenn man keine Ahnung hat, sind oft selbst Mitglied im Mieterschutzbund und machen dir das Leben unnötig schwer: Betriebskostenabrechnung.

Hättest du dein (insoweit zulässiges!) geplantes Mieterhöhungsverlangen rechtssicher und wirksam genau so alleine hinbekommen? https://hug-gronau-epe.de/sites/default/files/imce_files/PDFs/Mieterho%CC%88hung%20Mietspiegel.pdf

G imager761

Du kannst dem Mieter nicht einfach kündigen! Du kannst die Miete an die ortsübliche Miete anpassen. Gibt es bei euch einen Mietspiegel? Das solltest du mal klären. Mieterhöhung in der Regel 20 % innerhalb von 3 Jahren.

https://www.finanztip.de/mieterhoehung/

Wenn ich das Haus neulich gekauft habe in 3 Jahren erst oder ab dem Zeitpunkt wo der Vetrag abgeschlossen wurde? Seit dem Vertragsabschluss war keine Mieterhöhung.

@Sams1314

Wann war die letzte Mieterhöhung? Der Zeitpunkt zählt...

@Kessie1

Es gab bisher keine Mieterhöhung.

@Sams1314

Dann kannst du eine Mieterhöhung in Angriff nehmen! Schaue ob es einen Mietspiegel bei euch gibt in der Gemeinde / Stadt. Wenn nicht: mindestens 3 vergleichbare Objekte raussuchen und beilegen (Immobilienportale nach schauen). Du darfst innerhalb von 3 Jahren max. 20% auf die Nettokaltmiete aufschlagen. Macht also 70,- Euro. Dann erst wieder nach den 3 Jahren... Aber die Durchschnittsmiete darf nicht überschritten werden! Aber denke daran: wenn der Mieter jetzt viel auf eigene Rechnung gemacht hat: er wird es nun nicht mehr machen und wegen jedem Krimskrams anrufen und sagen: Vermietersache!

@Kessie1

Vielen Dank!

@Sams1314

Ab deinem Eintrag als Eigentümer im Grundbuch darfst du mit einer zutreffenden Begründung (hier mit Sechsmonatsfrist) kündigen. Die einzig zulässige Begründung wäre derzeit Eigenbedarf. Der müsste aber exakt begründet und erläutert werden.

Soll der Mieter wohnen bleiben, darfst du seine Miete um bis zu 20% auf einen Hieb erhöhen, dann drei Jahre  nicht mehr. Was dabei zu beachten ist, findest du im BGB.