Neue Wohnung - Wie Heizungsröhrchen ablesen? Zwischenablesung sinnvoll?

Heizungsröhrchen - (Mietrecht, Heizkosten, Heizungsabrechnung)

11 Antworten

Die Kosten einer umzugsbedingten Zwischenablesung gehören nicht mehr zu den umlagefähigen Kosten gemäß der II Berechnungsverordnung. Sofern Mieter und Vermieter keine gesonderte Einigung darüber treffen, trägt der Vermieter diese Kosten.

gerade bei Verdunstern Ablesefirma beauftragen. Kosten werden geteilt. Auch außerhalb der Betriebskostenverordnung können die Kosten im MV auf den Mieter abgewälzt werden.

Mach Vermieter den Vorschlag die ollen Geräte gegen elektronische auszutauschen. Frag ob die Verdunster gemietet sind. Wenn ja soll ihn das egal sein, denn die Mieter zahlen die Kosten. Und die Abrechnungsfirmen machen meist ein super Angebot für den Austausch weil die auch daran interessiert sind, das die ollen Dinger vom Markt verschwinden.

Die Zwischenablesung von 40Euro lohnen sich im jeden Fall. Das böse Erwachen kommt, wenn die Abrechnung dann nicht stimmt und dann wird es erheblich teurer. Das Du Fotos gemacht hast ist schon ein guter Ansatz, aber Du stehst mit dieser Zwischenablesung wirklich auf der sicheren Seite. Kann ein Lied von singen, denn ich streite mich nunmehr seit 18 Monaten mit meinem Ex-Vermieter wegen der NK-Abrechnung. Ich habe auch auf die Zwischenabrechnung verzichtet, passiert mir nie wieder. :(

Padri  19.10.2010, 09:00

Die Zwischenablesung muss vom Vermieter veranlasst und von ihm auch bezahlt werden. Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter darf weder selbst ablesen noch muss er zahlen. Die Zwischenablesung dient zudem dem Vormieter-Verbrauch.

Eine Zwischenablesung ist bei einem Nutzerwechsel zum 01.11. sicher sinnvoll, da dann die kalte Jahreszeit und somit die heizungsintensive Zeit beginnt. Die Abrechnung kann zwar aber auch ohne Zwischenablesung nach den sogenannten Gradtagszahlen erstellt werden. Wenn sie aber problemlos möglich ist, sollte sie auch durchgeführt werden.

Die Kosten der Zwischenablesung sind keine Betriebskosten. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 19/07 - festgestellt. Sie können daher nur als Verwaltungskosten umgelegt werden, wenn es dazu eine ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Selbst dann ist es nicht zulässig sein, sie dem einziehenden Mieter aufzubürden. Zunächst einmal muss sie der Vermieter zahlen, der sie sich bei entsprechender vertraglicher Regelung ggfls. bei dem ausziehenden Mieter wiederholen kann.

Wie man das Erfassungsgerät genau abliest, solltest du dir vom Ableser erklären lassen. Die Dinger sind leider herstellerabhängig unterschiedlich.

Näheres zu dem Urteil findest du hier:

http://wohnungsanwalt.de/page40/page42/page45/Betriebskostenarten/page48/page48.html

Linke Seite - aktueller Verbrauch Rechte Seite - Verbrauch des Vorjahres Und ja, die Kosten für eien Zwischenablesung tragt Ihr.

schelm1  18.10.2010, 11:44

Nicht für Umzugsbedingte Zwischenablesungen! Darüber muß eine Einigung erfolgen; ansonsten belibt der Vermieter daruf sitzen.