steuerfrei ersetzt oder pauschal besteuert...?

2 Antworten

Reisekosten werden steuerfrei ersetzt, Fahrgeld für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird vom ArbG pauschal versteuert.

Dann schau Dir mal auf der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Zeilen 17 und 18 an. Bleibst Du dann immer noch bei Deiner Meinung?

@Helmuthk

Die Sonderfälle, in denen Zeile 17 auszufüllen wäre, also

•Sammelbeförderung, •Arbeitnehmer mit beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit (unter diesem Oberbegriff sind die früheren Reisekostenarten Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit und Dienstreise zusammengefasst), •Arbeitnehmer, die einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt führen (Doppelte Haushaltsführung

fallen nicht unter die herkömmliche Interpretation von "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte". Diese sind idR mit 15% pauschal zu versteuern und tauchen in Zeile 18 auf.

Das ergibt sich doch ganz logisch aus der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die Dir vorliegt: Zeile 17: steuerfreie Arbeitgeberleistungen und Zeile 18: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen. Aber egal welche Zeile bei Dir zutrifft: Bei den Werbungskosten sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um den eingetragenen Betrag zu kürzen.