Neue Arbeit und Gehalt erst nach 8 Wochen?

6 Antworten

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Schau im Arbeitsvertrag oder frage nach einen Tarifvertrag, ob da der Termin der Lohnzahlung geregelt ist. Ohne dieses Wissens ist jede weitere Antwort sinnlos.

Sollte in den Verträge nichts stehen, so gilt das BGB und da gibt es §614. Nach Ablauf der Zeitabschnitte muss das Gehalt bezahlt werden. Ist der Abschnitt monatlich, so muss auch spätestens am 01. des Folgemonats der Lohn auf dein Konto sein.

Eine Vereinbarung, dass der Lohn erst am übernächsten Monat kommt, halte ich für sittenwidrig, da er den AN massiv benachteiligt (siehe §138 BGB)

Falandriel 
Fragesteller
 08.08.2014, 08:58

Da hast du recht. Welcher AN würde das freiwillig unterzeichnen? Die Kollegen im Betrieb sind so eingeschüchtert vom Chef und sind wohl froh das sie überhaupt Arbeit haben. Aber sowas lasse ich mit mir nicht machen!

Im Vertrag steht nichts drin... Keine Formulierung, die das Gehalt betrifft.

Ich weis gar nicht ob es Tarifverträge für Callcenter Mitarbeiter (speziell von Kabel Deutschland) gibt... angeblich zahlt Kabel Deutschland die Gehälter erst einen Monat versetzt....

Dann such mal nach deinem Vertrag und der Formulierung darin: Monatsende des Folgemonats.

Könnte gut sein, dass du den Begriff "Folgemonat" überlesen hast.

Falandriel 
Fragesteller
 08.08.2014, 08:56

Im Arbeitsvertrag steht nichts bezügtlich der Gehaltszahlung drin. Weder eine Formulierung mit einem Folgemonat, noch Monatsende. Also nehme ich an, dass dann geltendes Recht eingreift und automatisch das Monatsende eintritt oder?

Falandriel 
Fragesteller
 11.08.2014, 23:39

Verdammt, doch... du hast recht... FOLGEMonat ist das ausschlaggebende Wort... Also ist es dann rechtens da ich es unterschrieben habe, oder kann man das in einem bestimmten Zeitraum wiederrufen?

Hört sich eher so an, als stünde das Callcenter kurz vor der Pleite und für die letzte Überbrückungsphase möchte man noch neue Leute einstellen, die ihr Gehalt aus taktischen Gründen erst möglichst spät bekommen sollen ... oder eben gar nicht!!

Ich würde das nicht akzeptieren. "Arbeit gegen Geld" lautet das Motto und nicht "Ausbeutung gegen A_schkarte".

nein,das ist mir auch nicht bekannt,fängt ja gut an,schau mal genau hin wo du da bist

So, Statusupdate Leute: Arbeitsvertrag endlich gefunden. Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt zum Arbeitsrecht...

Im Vertrag steht keine Formulierung in Wochenangaben, sondern in tückisch formulierter Art und Weiße, die man schnell mal überlesen hat:

"Arbeitsentgeld: Die Vergütung ist jeweils am Monatsletzten des Folgemonats zur Zahlung fällig"

Heißt, es ist doch rechtens wenn ich Pech hab? Kann ich das beanstanden oder dagegen vorgehen?