Gehalt trotz freistellung?

4 Antworten

Natürlich steht dir dein Gehalt zu. Es gibt ja immer noch unterschiedliche Kündigungsfristen. Das bedeutet man müsste ja sonst Monate lang ohne sein Gehalt auskommen.

Dein AG hat dich freigestellt weil er das wollte. Das ist sein gutes Recht. Merkwürdig ist nur das du aushelfen musst. Ich kenne das so das man entweder normal weiter arbeit wie gewohnt oder man komplett freigestellt ist. Sonst kann man abr auch die Frist aufheben das aber nur wenn beide Parteien einverstanden sind. Egal, bei euch ist das dann so. Wenn du damit klar kommst dann passt es.

Dein Gehalt steht dir aber komplett zu.

Dein AG hat dich freigestellt weil er das wollte. Das ist sein gutes Recht.

Nein, das ist es - so verallgemeinert - nicht!

Freistellen darf der Arbeitgeber nur, wenn das vertraglich für den Fall einer Kündigung vereinbart war oder er wichtige Gründe dafür hat. Denn der Arbeitnehmer hat ein vertragliches "Recht auf Arbeit"!

@Familiengerd

Was bedeutet Freistellung vom Dienst?

Freistellung (Suspendierung) bezeichnet im Arbeitsrecht die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, einen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung dauerhaft oder zeitweise zu entbinden.

So ein ..... unnötiges Geschwätz. Dem AG steht es frei die vom AN angebotenen Leistungen anzunehmen. Wenn es, warum auch immer zum Beispiel keine Arbeit gibt UND das im Vertrag auch nicht geregelt worden ist was soll der AN dann machen? Das Haus anstreichen?

Den Satz mit verallgemeinert das nächste mal schön für sich behalten. So ein halbwissen ist echt gefährlich und .... !

Der Schlüssel ist übrigens das ODER in dem oben kopiertem Abschnitt.

@DeGou
So ein ..... unnötiges Geschwätz. [...] So ein halbwissen ist echt gefährlich und .... !

"und .... !" was??

Ausgerechnet DU schwafelst hier von "Geschwätz" und "Halbwissen"?

Erstens: Wenn Du schon zitierst (1. Absatz), solltest Du den Text auch als Zitat kennzeichnen und die Quelle benennen (und wenn es nur Wikipedia" ist)!

Zweitens: "einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung"; das widerspricht überhaupt nicht meinen eigenen Aussagen (die Du offensichtlich nicht verstanden hast). Schließlich habe ich "wenn das vertraglich für den Fall einer Kündigung vereinbart war oder er wichtige Gründe dafür hat" geschrieben - und fällt Dir das "oder" auf? Wenn der Arbeitgeber wichtige Gründe hat, darf er einseitig die Freistellung erklären, aber nur dann! Denn es gehört zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers (neben der Entgeltzahlung), den Arbeitnehmer mit Arbeit zu "versorgen"; aus dieser Verpflichtung kann er nicht nach Lust und Laune - ohne berechtigende Gründe - einseitig "aussteigen".

Drittens: "Dem AG steht es frei die vom AN angebotenen Leistungen anzunehmen." Na, Du hast ja "voll die Ahnung"! Das ist ja mal völliger Blödsinn! Hast Du schon mal etwas von "Arbeitsvertrag" gehört?!? Siehe dazu - zur Hauptpflicht des Arbeitgebers - den Punkt "Zweitens"!

Viertens: "Der Schlüssel ist übrigens das ODER in dem oben kopiertem Abschnitt." Das Wörtchen "oder" steht auch bei mir bei der Nennung der zwei Möglichkeiten, derentwegen der Arbeitgeber eine Freistellung erklären darf. Was diese sinnfreie Bemerkung sagen soll, weißt wohl nur Du alleine.

Fünftens: "Wenn es, warum auch immer zum Beispiel keine Arbeit gibt UND das im Vertrag auch nicht geregelt worden ist was soll der AN dann machen?" Wovon schwafelst Du hier? Wo ist hier die Rede davon, dass es keine Arbeit gibt. Wenn es keine Arbeit gibt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch nicht freistellen. Aber auch fehlende Arbeitsmöglichkeit für den Arbeitnehmer befreit den Arbeitgeber nicht von seiner Verpflichtung zur Entgeltleistung (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Sechstens: Wenn man so wenig Ahnung vom Arbeitsrecht zu haben scheint wie Du, sollte man sich mit "unnötiges Geschwätz" und "So ein halbwissen ist echt gefährlich" (nebenbei: was ist denn konkret so "gefährlich" daran?) nicht so weit aus dem Fenster lehnen und keine so kesse Lippe riskieren!

Deine Erwiderung ist nicht einmal "unnötiges Geschwätz", sondern einfach nur völlig kenntnisfreier Unsinn von jemandem, der sich ohne Ahnung einfach nur aufbläst!

Dein Gehalt läuft weiter bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, obwohl du nicht mehr bis zu diesem Tag arbeiten darfst.

das nennt sich eine bezahlte Freistellung. sei froh das der ARbeitgeber so fair ist.

Für den Arbeitgeber hat das folgenden Hintergrund, er befürchtet das du wegen der Kündigung wenig motiviert bist und einige Arbeitgeber haben auch Angst vor Sabotage.

Bevor man sich enien Mitarbeiter antut der möglicherweise ehh nur lahm arbeitet oder gar "Blau macht", verzichten einige Arbeitgeber freiwillig auf die Arbeitsleistung.

Die bezahlte Freistellung kann von beiden Seiten vereinbart werden. Sowas ist aber eher üblich wenn der Arbeitgeber DIR kündigit.

sei froh das der ARbeitgeber so fair ist.

Wie kommst Du denn darauf? Das hat mit "fair" überhaupt nichts zu tun!

Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nach der Kündigung (gleichgültig, von wessen Seite) freistellt - was er übrigens nur darf, wenn das vertraglich vereinbart war oder er wichtige Gründe dafür hat -, dann ist das "sein Bier", was ihn aber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses entbindet!

klar, dein Arbeitsvertrag endet ja erst zum Kündigungstermin. Wenn dein Arbeitgeber dich nicht mehr voll beschäftigen kann, dann ist es sein Problem.