Wechsel vom befristeten zum unbefristeten Arbeitsvertrag mit Gehaltskürzung?

3 Antworten

Ja, das kann er machen. Du kannst ja sagen und die neuen Bedingungen gelten oder du kannst nein sagen und der befristete Arbeitsvertrag läuft aus. Dagegen wirst du recht wenig machen können. Leider.

Ich persönlich halte das Vorgehen deines Arbeitgebers für falsch. Auf diese Weise erhält man keine motivierten Mitarbeiter. Letztlich gilt der alte Spruch der Personaler: "Du bekommst das, was zu zahlst"

Ja, ich halte dieses Vorgehen auch für motivational sehr ungünstig. Dies jedoch dem AG im Nachverhandlunggespräch unter die Nase zu halten, dürfte ihn auch nicht umstimmen.

Also, was kann ich argumentativ dagegen halten? Mein Kampfesgeist ist mittlerweile erweckt und ich will dort bleiben. Als Begründung für die Gehaltskürzung wurde u.a. das steigende Risiko für den AG bei einem unbefristeten Vertrag genannt.

@antwortwiswol

Was für ein "Risiko" soll das sein? Die Begründung ist lächerlich. Außerdem wird deine Arbeitsleistung ja nicht plötzlich weniger wert, bloß weil sich die Vertragslaufzeit verändert. Und im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass man einem neu eingestellten Mitarbeiter mit befristetem Vertrag mehr zahlen müsste, obwohl er keine Erfahrung mitbringt. Das ist schlicht grotesk.

So richtig viel dagegen unternehmen kannst du nicht - aber ich würde einen arbeitgeber, der mir so kommt, umgehend verlassen.

@Funship

Deine Argumentation ist im Prinzip gut. Ich würde sie für das Gespräch mit dem Arbeitgeber empfehlen.

Allerdings gebe ich dir zu bedenken:

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Ende der Befristung, wenn es nicht verlängert wird. Es entstehen dem Arbeitgeber keine Kosten, es gibt keine Kündigungsschutzklage, er muss die Kündigung nicht begründen, er braucht keine Sozialauswahl zu treffen etc....

Wenn der Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beenden will, braucht er dafür einen Grund. Weiter gilt das Kündigungsschutzgesetz. Bei betriebsbedingter Kündigung muss eine Sozialauswahl getroffen werden. Viele Kündigungen landen vorm Arbeitsgericht und vielfach müssen bei Entlassungen Abfindungen gezahlt werden. Einen Arbeitnehmer wegen mangelhafter Arbeitsleistung zu entlassen, ist praktisch unmöglich.

Sind das genügend Gründe bzw. Risiken?

Ja, das kann er machen. Aber du musst nicht einwilligen. Das ist freiwillig. Entweder du nimmst die Stelle so wie er sie dir anbietet oder du suchst dir etwas anders. Die Antwort klingt hart, ich weiß, aber so ist es wirklich. Die Arbeitnehmer müssen immer mehr Einschränkungen auf sich nehmen. Du solltest dir gut überlegen, was du tun möchtest.

Du solltest darauf eingehen, so kannst Du Dir in Ruhe eine besser bezahlte Stelle suchen, wenn die Zeit dafür reif ist.