Mieterhöhung mit einer Woche Überlegungsfrist?

15 Antworten

Ich habe laut seinem schreiben bis heute zeit die Zustimmungserklärung zu unterschreiben und dürfte dann ab nächsten Monat zahlen.

Bloß nicht unterschreiben und auch nicht zahlen, schreib ich Dir als Vermieter.

Das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam.

1. Hat man eine gesetzliche Überlegungsfrist die deutlich länger ist.

2. Muss die Mieterhöhung begründet sein z.B. mit einem Mietspiegel oder drei vergleichbare Wohnungen.

Was genau kann ich heute machen? 

An Besten absolut nix. weder unterschreiben, noch widersprechen.

Soll der Vermieter klagen, dann verliert er und wenn er dann ein richtiges Mieterhöhungsverlangen schickt, wird das um einige Zeit später sein.

Hallo, ich bin da jetzt auch nicht der Experte. Aber natürlich musst du der Erhöhung nicht zustimmen. Man kann grundsätzlich widersprechen und solltest du auch,aber mit Begründung. zB, das dir die Frist zu kurzfristig ist usw.  Rausschmeißen darf er dich deswegen nicht. Er kann schon wegen Eigenbedarf dir die Wohnung kündigen oder so. So einfach wird er auch keine Klage erheben, das kann nämlich ganz schön teuer für ihn werden, wenn er Pech hat. Allerdings gibt es Mietanpassungen, die gerechtfertigt sind.10% liegen noch im Rahmen, aber die Frist kommt mir komisch vor. Wende dich im Zweifel an Mieterschutzvereine, die gibt es in jeder Stadt.

Meines Wissens ist das eine 3-Monatsfrist. Erhöhung frühestens nach 12 Monaten nach der letzten Erhöhung. Zustimmung kann der Vermieter nach 15 Monaten verlangen.

§ 558 BGB

In dem schreiben steht aber das wenn ich bis heute nicht unterschreibe
er das als Ablehnung werten muss und mich verklagen will.

Es scheint sich nicht um ein ordentliches Mieterhöhungsverlangen zu handeln. Du könntest es jetzt eigentlich komplett ignorieren. Falls er Dich deswegen verklagen will, braucht er einen Rechtsanwalt. Einen Termin dafür bekommt er doch frühestens Ende nächster Woche. Der Rechtsanwalt wird ein neues Mieterhöhungsverlangen auf Rechnung des Vermeiters schreiben und Dir zustellen.

Damit hast Du schon mal einen Monat gewonnen.

Angenommen, das Schreiben geht Dir bis zum 10. März zu, dann hast Du Zeit bis Ende Mai, um zu überlegen, ob Du die Mieterhöhung akzeptieren willst oder von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen willst. Somit hast Du auch bis Ende August Zeit, um eine neue Wohnung zu finden. Das sollte reichen, oder?

Ansonsten wäre ich noch zurück haltend in der Beurteilung, ob die Erhöhung um 10 % gerechtfertigt ist. Der Vermieter muss sich bei einem korrekten Mieterhöhungsverlangen entweder auf den bei Euch gültigen qualifizierten Mietspiegel beziehen (bekommst Du bei der Gemeinde, falls es einen gibt) oder aber passende Vergleichsmieten benennen.

Ergibt sich bei er Prüfung, dass die neue Miete viel zu hoch ist, könntest Du die Mieterhöhung auch ablehnen. Bei 10 % wird das aber wohl schon passen.

Fazit: Jetzt gar nicht reagieren. Erwarte ganz ruhig die Klage. Da wird keine kommen. Du erhältst höchstens ein neues Schreiben von ihm oder eines vom Rechtsanwalt, das dann möglicherweise korrekt ist.

Du musst also heute überhaupt nicht reagieren, könntest ihm aber auch mitteilen, dass Du ab März nicht die erhöhte Miete zahlen wirst. Nicht mehr sagen oder schreiben. Keinesfalls ihm erklären, was Du für Fristen hast. Da soll er ruhig selbst drauf kommen.

Hi,

wie du ja schon selber festgestellt hast, ist die Frist zur Mieterhöhung unzulässig, daher ist auch die gesamte Mieterhöhung unzulässig und du musst jetzt auch nichts tun.

Gehe in einem Mieterverein in deiner Wohngegend und lass dich beraten, auch bezüglich deiner Kündigungsfrist.