Negativbescheinigung, deutsche Staatsangehörigkeit

3 Antworten

Eine Negativbescheinigung bekommst du in der Ausländerbehörde bzw. Einbürgerungsbehörde. Bei manchen sind die beiden Behörden zusammengeschlossen bei manchen aber auch seperat. Wie das bei dir geregelt ist, kann ich nicht sagen. Es kommt darauf an, ob es sich um eine kreisfreie Stadt oder um eine große selbständige Stadt oder Kreisangehörige Stadt handelt.

Es gibt zwei Begriffe, nämlich Staatsangehörigkeit und Abstammung.

Man kann zum Beispiel italienischer Abstammung sein und trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit auf Antrag bekommen haben.

Das eine ist die Abstammungsurkunde, das andere die Urkunde zur Einbürgerung.

Ansonsten braucht man die Urkunde zum Nachweis der Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes, (amtlich beglaubigt).

Die Bestätigung zur Staatsbürgerschaft bekommt man auf dem Standesamt des Kreises/Stadt wo sich der letzte Wohnort befand

Wenn die im Rathaus dir nicht weterhelfen konnten, dann kann dir keiner helfen. Scheinbar gibt es sowas dann nicht?