Bin ich von geburt an deutsch türkisch?

5 Antworten

Nein, denn nur die Situation im Zeitpunkt deiner Geburt ist von Belang. Da deine beiden Eltern bei deiner Geburt Deutsche waren, ist nichts mit der Türkei.

Eine Staatsbürgerschaft die dein Vater nach deiner Geburt annimmt ist irrelevant

Salue

Die Deutsche Staatsangehörigkeit hast Du als Kind Deutscher Eltern bekommen.

In der Türkei hingegen gilt, wer dort geboren worden ist, hat automatisch die Türkische Staatsangehörigkeit, selbst wenn die Eltern nicht die Türkische Staatsangehörigkeit haben.

Wenn Du also in der Türkei das "Licht der Welt erblickt" hast, hast Du beide Staatsangehörigkeiten.

Es grüsst Dich

Tellensohn  

Leider falsch. Das Geburtsortprinzip (ius soli) gilt in der Türkei nur für die Kinder, die keine andere Staatsangehörigkeit durch Abstammung (ius sanguinis) haben.

Wenn der Vater des Fragesteller zum Zeitpunkt seiner Geburt kein türkischer Staatsbürger war, ist der Fragesteller kein türkischer Staatsbürger, kann aber vielleicht - das müsste man beim Konsulat erfragen - unter erleichterten Bedingungungen in der Türkei eingebürgert werden. Wenn das geschieht, verliert er automatisch die deutsche Staaatsangehörigkeit. Vorsicht also mit gut gemeinten Auskünften.

Nein, bist Du nicht. Aber vielleicht kannst Du unter erleichterten Bedingungen in der Türkei eingebürgert werden. Das müsste man mit dem türkischen Konsulat klären. Aber Vorsicht: Durch die Einbürgerung in einem anderen Land "auf Antrag" (das wäre je hier der Fall) verlierst Du sofort und automatisch, d.h. ohne Benachrichtigung und ohne dass Deine Ausweise (Perso und Reisepass) eingezogen werden, die deutsche Staatsangehörigkeit. Willst Du das?

Wenn dein Vater nur die deutsche Staatsbürgerschaft hatte und danach seine türkische Staatsbürgerschaft erlangt hatte, dann hat er die deutsche dadurch verloren soweit er keinen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft gestellt und diesen genehmigt bekommen hat. 

Sollten die deutschen Behörden also davon erfahren, dann wird man ihm seinen deutschen Personalausweis, sowie den Reisepass abnehmen. 

Ab dem Zeitpunkt, ab dem er seine türkische Staatsbürgerschaft erlangt hat, ist er ein illegaler Einwanderer in der Bundesrepublik Deutschland. 

Sollte er auch für dich die türkische Staatsangehörigkeit beantragt haben, dann hast du ebenso die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr. 


§ 25  StAG (1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt... 


P. S. Wenn dein Vater, sowie deine Mutter zum Zeitpunkt deiner Geburt nur die deutsche Staatsbürgerschaft hatten und du in Deutschland geboren bist, dann hattest nach deiner Geburt nur die deutsche Staatsbürgerschaft.