Staatsangehörigkeit des Kindes

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Das Kind bekommt automatisch die dt. Statsb[rgerrschaft. Die russische musst Du bei der Botschaft beantragen. Du als Deutsche musst vor Ort eine Einveständniserklärung abgeben, diese notariell beglaubigen lassen, anschließend Pass für das Kind beantragen. Nach ca. 2 Monaten wird der Pass ausgestellt.

Danke für den Stern.

Humbug 2 Monate. Falls das Kind in Russland geboren wird, ist es mit der Vaterschaftsanerkennung des Vaters und der Zustimmung der Mutter in dem MOMENT, wo der Botschaftsbeamte unterschreibt, das Kind DEUTSCH (die Mutter muss nach deutschem Recht zwingend zu diesem Zeitpunkt ledig sein, der Familienstand des Vaters ist irrelevant. Sollten beide miteinander verheiratet sein bedarf es keiner Erklärung, da der Vater nicht biologisch dieser sein muss). Den Pass (=Anerkennung der Staatsangehörigkeit) bekommt man in der Botschaft innerhalb von 24 Stunden. Man muss auch nichts 'notariell' beglaubigen lassen. Die Botschaft kann das, darf das und muss das so sogar tun. Kopfschüttel.

Ist das Kind in D'land geboren ist sowieso nix mehr nötig, falls die Mutter Deutsche ist (im Zweifel auch ganz ohne Vater). Wäre traurig, wenn er sich verweigert.

@hans111

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es geht um die russiche Staatsbürgerschaft, genauer gesagt, darum, ob das Kind diese auch bekommt, wenn der Vater russ. Staatsbürger ist.

Das Kind kriegt die deutsche Staatsbürgerschaft. Beim Versuch die russische zu beantragen würden sich beide Seiten Querstellen und das ablegen der jeweils anderen Staatsbürgerschaft verlangen.

Hallo. Interessante Frage, die ich gerne mal aus meiner Sicht beantworte. Interessant deshalb, da sie verschiedene Punkte berührt, wovon jeder ziemlich komplex ist.

1° Spätaussiedler. Per se KÖNNEN Spätaussiedler (bzw. deren Kinder) NICHT die Staatsangehörigkeit des Landes behalten aus dem sie 'zurückgekommen' sind. Sollte dein erwachsener Mann auf irgendeine Weise die russische Staatsangehörigkeit angenommen haben (z.B. durch Adoption), erscheint diese Aussage sehr fragwürdig. Dazu schreibst Du nichts. Wenn er also ein KIND von Spätaussiedlern ist, dann hat er sowieso keine russische Staatsangehörigkeitsrechte, da bereits die Eltern NUR die deutsche besitzen durften. 2° Geburtsort des Kindes Sollte das Kind in Russland geboren werden, ist ihm die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben, da Du Deutsche bist. Hat tatsächlich Dein Mann die russische Staatsangehörigkeit (was ich wegen wie oben ausgeführt stark bezweifle), dann kann das Kind auf Antrag auch einen russischen Pass erhalten. In diesem Falle hätte das Kind zunächst 2 Staatsangehörigkeiten. 3° Sollte das Kind in D'land geboren werden erhält es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (unabhängig davon, ob dein Mann nun irgendeine andere Staatsangehörigkeit besitzt). Bei Meldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt wird dies auch vermerkt (2-Staatlichkeit).

Viel Glück. Das müsst

Da mein Mann in Russland geboren ist, hat er von Geburt an die russische Staatsangehörigkeit. Die deutsche kam später hinzu, als er nach Deutschland gezogen ist. Die gesamte Familie auf der Seite, wo das "Deutsche" herkommt, besitzt beide Staatsangehörigkeiten

Soweit ich weiß, gilt in Deutschland das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit, deswegen gehe ich davon aus, dass euer Kind nur deutscher Staatsangehöriger sein wird.

Das Kind bekommt (nach deutschem Recht) automatisch alle Staatsbürgerschaften, die die Eltern auch haben.