Wo trage ich bei der Steuererklärung in Anlage V Nebenkostennachzahlung des Mieters aus Vorjahr ein?
Ich bin Vermieter und habe im letzten Jahr (2012) Geld vom meinem Mieter aufgrund einer Nebenkostennachzahlung erhalten. Wo trage ich diese Nachzahlung in der Steuererklärung genau ein. Gehört das mit in die Zeile 13 für Mieteinnahmen (Anlage V)???
3 Antworten
die nachzahlung der nebenkosten kommt im formular anlage v in die zeile 13.
hier würde ich auch, falls du mal geld an den mieter zurückzahlen mußt, die zahlung entsprechend kürzen. habe ich bisher immer so gehandhabt, bisher noch nie ein problem bekommen.
hallo
habe hierzu noch die frage, wo ich - in meinem fall - die erstattung VON bzw. nachzahlung AN meine hausverwaltung eintrage ???
VG roland
Die erhaltene Nachzahlung wird in Zeile 13 der Anlage V eingetragen. Hier werden alle Umlagebeträge - Einnahmen und Erstattungen - auch für Vorjahre eingetragen.
Teile die Mieteinnahmen immer auf. Also in reine Miete, Zeile 8 und Nebenkosten, Zeile 13.