Nebenkostenabrechnung im Zweifamilienhaus ohne getrennte Zähler
Mein Schwiegervater hat lebenslanges mietfreies Wohnrecht, muß sich aber an den Nebenkosten beteiligen. Bisher (ca. 13 Jahre) haben wir uns die Kosten geteilt. Plötzlich sind ihm die Kosten zu hoch. Er lebt alleine, hat aber ständig Besuch bzw. seine Lebensgefährtin ist sehr häufig da. Sie wäscht dann auch ihre Wäsche mit bei uns. Wir waren bis zum plötzlichen Tod meines Mannes, im letzten Jahr, immer zu dritt. Dann kurze Zeit zu zweit und seit ca. 2 Monaten wohnt mein Schwiegersohn mit im Haus. Leider sind keine getrennten Zähler eingebaut, sodass eine konkrete Abrechnung nicht möglich ist. Mein Schwiegervater beansprucht aber mehr Wohnfläche als wir die Eigentümer. Die gemeinsam zu nutzenden Flächen werden so gut wie täglich durch Besuch blockiert. Wir wohnen im Obergeschoß mit vielen schrägen Wänden. Außerdem hat er viele alte Elektrogeräte, wobei wir viele schon durch neue effizientere ersetzt haben. Er beteiligt sich auch an keinerlei anderen Kosten wie Dachsanierung etc. nutzt aber alles, als wäre es noch seine. Kann ich die Nebenkosten auch pro qm Wohnfläche verlangen? Für jeden Tipp oder gemachte Erfahrung bin ich sehr dankbar!
4 Antworten
muß sich aber an den Nebenkosten beteiligen
Das sagt leider gar nichts. Aber der springende Punkt ist, in welcher Form das geregelt wurde.
Hier würde ich mal mit dem Strom und Wasserversorger reden. So wie Du es schilderst, ist in dem Haus in den letzten Jahren nicht viel saniert worden. Folglich wäre es logisch, dass nur eine Stromleitung ins Obergeschoss geht und von dort aus sämtliche Stromanschlüsse versorgt. Hier könnte man einen Zwischenzähler einsetzen lassen. Hauptzähler abzüglich Zwischenzähler gleich Verbrauch Deines Schwiegervaters, Differenz Deine. Das gleiche gilt für die Wasserleitungen. Auch hier kann man an den Wasserrohren kleine Wasseruhren montieren lassen.
Sorry - das ist doch primär kein techn. oder rechtliches Problem. Eher familiär. Oder willst Du es darauf ankommen lassen? Hört sich ja bald so an, wenn Du schon "alte Elektrogeräte" in die Waagschale legst. Bedenke die Folgen - der Schwiegervater ist ja vielleicht schon etwas älter. Da endet so etwas schnell im großen Scherbenhaufen. Nur Mut, Überzeugungsarbeit und Geduld helfen - aber das ist meine Meinung und auch gute Erfahrung.
Kann ja angenehm sein - Hauptsache man griegt es geregelt - oder :-)
wenn keine Zähler da sind kann man auch über qm abrechnen. Hier würde sich aber nun wirklich anbieten, dass Strom und Wasser extra abgerechnet werden. Dazu würde ich auch die Kosten nicht scheuen.
Bei Wohnrecht muss er sich auch nicht an Sanierungen beteiligen, es sei denn, das ist vertraglich geregelt. Es ist aber nicht einzusehen, dass er bei größerer Wohnfläche weniger zahlt als ihr.
Klingt so, als würdest du dich darum reißen, Gast in eigenen Haus zu sein, Dietmar ;-)