Nebenkosten drastisch erhöht

8 Antworten

Die 1. Frage ist, ob im Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale oder eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart wurde und die Erhöhung nun nach einer Nebenkostenabrechnung erfolgt?

Falls eine Pauschale vereinbart wurde ist der Vermieter zu einer Nebenkostenabrechnung nicht verpflichtet.

Falls eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung gem. einer evtl. Nachzahlung oder auch eines Guthaben anpassen.

Die 2. Frage ist, ob Du mit dem Vermieter in einem 2 Familienhaus wohnst?

Falls ja, ist der Vermieter nicht verpflichtet die Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch abzurechnen und kann im Mietvertrag einen Umlageschlüssel oder auch nach Wohnfläche abrechnen.

Falls nein, muß er nach Verbrauch abrechnen. Genaueres regelt die Heizkostenverordnung?

Nemisis2010  10.10.2013, 16:09

Korrektur: kann im Mietvertrag einen Umlageschlüssl vereinbaren

Erhöhe auf 80,-€ , und nach der Aufrechnung bleibt ev. etwas übrig. - Die oft erwähnte Machbarkeit der Erhöhung ,gibt es nur zwischen zwei Vertragspartnern. Mieter und Vermieter haben sich darüber im Mietvertrag geeinigt. Es gibt viele die 2 x 52 Tage wegen weekend nicht in der Wohnung sind und auch ihre Miete mit Nebenkosten zahlen. Selbstverfreilich.

Wenn nur deine Wohnung und die des Vermieters im Haus sind (also zwei Wohnungen) müssen Heizkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Es wäre in diesem Fall nach anteiliger Wohnfläche aufzuteilen. Deinen Anteil kannst du dann um 15% kürzen lt. Heizkostenverordnung. Bei den übrigen Betriebskosten wäre über die Vorauszahlungen gemäß vereinbartem Umlageschlüssel abzurechnen. Eine Anpassung ist gegebenenfalls für sämtliche Betriebskosten nur nach einer formal und inhaltlich korrekten Abrechnung ab übernächstem Monat gerechnet ab Zustelldatum möglich.

Ist eine Pauschale vereinbart, gäbe es keine Abrechnung und auch keine Anpassung. Letztere ausnahmsweise nur dann, wenn diese Option im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Wir haben eine gemeinsame Heizung ohne sep Zähler , also nur pauschal. <

In Zwei-Familienhäusern, in denen der Vermieter eine Wohnung SELBST bewohnt und die andere Wohnung vermietet ist, kann vereinbart werden, die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig, sondern nach Wohnfläche abzurechnen.

Ansonsten gilt IMMER die Heizkostenverordnung.

Danach muss der Vermieter mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen. Hierzu müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit so genannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festem Maßstab, im Regelfall nach der Wohnfläche, verteilt.

Mieter haben das Recht, Heizkosten um 15 Prozent zu kürzen, wenn der Vermieter entgegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet hat.

Auch wenn der Vermieter tatsächlich die Heiz- und Warmwasserkosten pauschal abrechnet ist das ein Verstoß gegen die HKV,

Ich selber bin ohne Urlaub 60 Tage nicht im Haus.

Spielt keine Rolle.

Ein Rolle spielt aber was genau vertraglich zu Nebenkosten vereinbart ist.

Muss ich das ohne eigenen Zähler so akzeptieren?

Wenn keine da sind, ja.

Aber wie gesagt die genau vertragliche Vereinbarung ist wichtig und was für ein Haus es ist.

2FH in dem der VM selbst mit wohnt oder nicht oder Haus mit mehr als 2 Wohnungen.