Kann ich mein Vermieterin anzeigen wegen Betrug?

11 Antworten

Ihr solltet eine Sammelklage einreichen und die Vermieterin anzeigen wenn dem so ist, wie Du es beschrieben hast.

MosqitoKiller  21.01.2013, 13:57

Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen...

jimpo  21.01.2013, 14:04
@MosqitoKiller

Da bist Du aber auf dem falschen Dampfer.

MosqitoKiller  21.01.2013, 14:06
@jimpo

Tatsächlich?

Quelle?

http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage#Deutschland

Zitat:

"In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen."

Größere Tonne, klingt nach einem Gewerbe, in dieser Halle. Soweit mir bekannt, muß Gewerbe auf der Nebenkostenabrechnung extra aufgeführt werden, auch müßtet ihr als Mieter sicher nicht die Entsorgung des Gewerbemülls bezahlen. Würde zum Mieterverein gehen und mich da beraten lassen.

FairplayTabak 
Fragesteller
 21.01.2013, 13:57

Sie hat eine Biotonne (93,96 Euro im Jahr) dazu bestellt und die graue Tonne wurde vergrößert, von 80 l. auf 120 l. (Aufpreis 62,40 Euro im Jahr). Dafür verlangt sie von 4 Mietparteien eine Erhöhung von 15 pro Monat, pro Mietpartei (4X15X12=720 Euro im Jahr).

Müllkosten dürfen nur nach tatsächlichen Kosten umgelegt werden und auch nur dann, wenn vereinbart. Grundlage sind die Bescheide des Entsorgers bzw. der Kommune/Gemeinde.Eine Anpassung / ERhöhung der BK ist nur nach erfolgter Abrechnung und für die Zukunft zulässig. Fordere die Einsichtnahme in die Originalbescheide/Rechnungen. Wird das verweigert, ist eine diesbezügliche Nachzahlung nicht fällig.

Bezüglich der Stromkosten Einspruch einlegen und Korrektur fordern sowie ebenfalls Einsichtnahme. Notfalls diese Position herausrechnen und den Rest unter Vorbehalt zahlen.

Das ist ein Rechtsstreit, kein Betrug. Bzw ist die Betrugsabsicht bei sowas nicht nachweisbar (wär ja auch lächerlich wegen der paar kröten).

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Kannst Du, bringt nur nichts, denn das ist kein Betrug...