Nebenkostenabrechnung (Vermieter heizt mit Holz und berechnet Heizöl)

9 Antworten

Das was Dein Vermieter möglicherweise gut meint, ist alles andere als gut, wenn es darum geht, die Kosten gerecht umzulegen. Offenbar ist er dazu nicht in der Lage.

Wenn er das ganze Brennholz einkaufen würde, wäre es noch einigermaßen nachvollziehbar: Menge des verbrannten Brennholz aufgrund der Lieferrechnung bewerten und dann über Brunata aufteilen lassen.

Hat er das Holz aus dem eigenen Wald könnte er sicher ansetzen, was für die gleiche Menge Holz am Markt zu bezahlen wäre. (Art und Qualität vergleichbar) Aber wie kann er nachweisen, wieviel Holz tatsächlich verheizt wurde. Das ist immer ein Streitgrund.

Einfach in Öl umrechnen geht nicht, aber was er natürlich machen könnte, wenn hier ein Streit richtig hoch kommt ist, die Ölheizung wieder in Betrieb nehmen und auf das Heizen mit Holz verzichten. Kein Problem für ihn, wenn er nicht mit im Haus wohnt.

Wenn er aber selbst mit drin wohnt, würde er sich selbst hohe Kosten verursachen. Ist es ein Zweifamilienhaus, in dem er selbst auch wohnt, kann er den Streit dadurch lösen, dass er von seinem besonderen Kündigungsrecht Gebraucht macht.

Insofern wäre es das Vernünftigste, mit ihm genau zu klären und zu regeln, wie die Heizkosten korrekt ohne Umrechnung in Öl vonstatten gehen könnte. Vermutlich ist es auch in Eurem Interesse hier eine einvernehmliche Lösung zu finden, denn das Heizen mit Öl könnte erheblich teurer für Euch sein.

Jetzt hat mich das Holz gepackt. Daher hier für alle Holzheizer, besonders Tobias, ein paar nützliche Infos aus einer Energieberatungsseite:

Beim Kauf von Brennholz sollten Sie die Begriffe: Raummeter (RM)= Ster, Holzstapel, Schüttraummeter (SRM), Festmeter (FM) kennen !:

Ster (Holzstapel) ist eine Bezeichnung für Holz das in ca. 1 m länge gestapelt (gesetzt) wird. Das Brenn-Holz kann von Hand oder auch maschinell gestapelt werden. Ein Ster entspricht einem Raummeter (RM), dies ist der umschliessende Raum von 1m x 1m x1m.

Der Raummeter (RM) oder Ster sagt noch nichts über das Gewicht oder die Menge aus !!!

Ein Ster hat wegen der ungleichmässigen Schichtung eine unterschiedliche Menge an Hohlräumen. Die Holzmenge ist also abhängig von der Menge der Hohlräume !!. Der Festmeter (auch Kubikmeter genannt) hat keine Hohlräume, (Die Mengenangabe ist für geschlagenes Brennholz nur schwer möglich.)

Ein Schüttraummeter (SRM) hat noch mehr Hohlräume als ein Raummeter wird aber ebenfalls in Raummeter (RM) (1mx1mx1m) abgerechnet.

Ausgehend von einem Raummeter (RM) (1mx1mx1m)Brennholz gilt als Faustregel: 1 Raummeter (RM)= 1 Ster entspricht ca. 0,7 Festmeter (FM), 1 FM = 1 Kubikmeter m

1 Schüttraummeter (SRM) entspricht ca. 0,4 bis 0,5 Festmeter (FM), je nach Länge der gesägten Holzscheite (i.R. 25 cm bis 33 cm.

Beispiel RM: Hartholz 1 FM Buche Brennholz hat eine Gewicht i.M. von ca. 755 kg / m³. 1 Holzstapel von 1 RM Buche Brennholz entspricht einem Gewicht von ca. 755 kg x 0,7 = 528 kg.

Beispiel RM: Weichholz 1 FM Fichte Brennholz hat eine Gewicht i.M von ca. 507 kg / m³. 1 Holzstapel von 1RM Fichtenbrennholz entspricht einem Gewicht von ca. 507 kg x 0,7 = 355 kg.

Und jetzt zum Energievergleich: Wieviel Holz ersetzt Heizöl,Gas oder Kohle.(Das Heizäquivalent) (Die Energiepreise dienen nur als Beispiel: setzen Sie bei Ihrer Berechnung die aktuellen Preise ein.)

Um das Heizäquivalent zu ermitteln ist der Heizwert wichtig ? (Weiter unten ist alles in Tabelle 2.6 zusammengefasst)

Der Heizwert gibt an wieviel Energie aus einem Rohstoff gewonnen werden kann. Der Heizwert (früher unterer Heizwert) kann in kWh / kg oder kWh / Liter oder MJ / kg angegeben werden. Der Heizwert beinhaltet nur die Energie der Verbrennung des Brennstoffs, nicht aber die Energie der Abwärme durch Wasserdampf (Holzfeuchte) im Rauchgas. Der Brennwert (früher oberer Heizwert) berücksichtigt auch die Energie der Holzfeuchte die mit den Rauch als Abwärme durch den Kamin entweicht, deshalb werden für Brennwertkessel auch Wirkungsgrade über 100 % ereicht. Die Heizwerte für Holz sind also auch abhängig von der Holzfeuchte. Je feuchter das Holz desto schlechter der Heizwert. Ergo je trockener das Holz desto mehr Raumwärme kann erzeugt werden.

Beispiel RM : Vergleich Öl mit Buchenholz 1 RM Buchenholz ersetzen ca. 211 Liter Öl = 2112 kWh 2,5 kg Buchenholz ersetzt ca. 1 Liter Öl oder 1 m3 Erdgas Berechnung: 1kg Buchenholz hat einen Heizwert von ca. 4,0 kWh/kg (14,4 MJ / kg). 1 RM lufttrockenes Buchenholz mit 528 kg Gewicht ergeben eine vergleichbare Heizölmenge von 528 kg x 4,0 kWh/kg = 2112 kWh : 10 kWh = 211 Liter Heizöl.

Beispiel RM: Vergleich Erdgas/Öl mit Fichtenholz 1 RM Fichtenholz ersetzen ca. 160 m3 Erdgas oder 160 Liter Heizöl = 1597,5 kWh 2,2 kg Fichtenholz ersetzt ca. 1 m3 Erdgas oder 1 Liter Heizöl Berechnung: 1kg Fichtenholz Heizwert ca. 4,5 kWh/kg (16,2 MJ / kg)...........

Beispiel SRM : Vergleich Öl mit Buchenholz 1 SRM Buchenholz ersetzen ca. 150 Liter Öl - ca. 1508 kWh 2,5 kg Buchenholz ersetzt ca. 1 Liter Öl oder 1 m3 Erdgas

Beispiel SRM: Vergleich Erdgas mit Fichtenholz 1 SRM Fichtenholz ersetzen ca. 113 Liter Heizöl = 1138 kWh 2,2 kg Fichtenholz ersetzt ca. 1 m3 Erdgas oder 1 Liter Heizöl Berechnung:......

Beispiel SRM: Vergleich Öl mit Holzpellets 1 Schüttraummeter (SRM) Holzpellets ersetzen ca. 325 Liter Heizöl Berechnung: 1kg Holzpellets haben einen Heizwert von ca. 5,0 kWh/kg (18 MJ / kg). 1 SRM Holzpellets mit 650 kg Gewicht ergeben eine vergleichbare Heizölmenge von 325 Liter Heizöl. Pellets werden nicht gestapelt sonder geschüttet, die Bezeichnung ist ebenfalls Schüttraummeter (SRM)

Rechnen wir das mal um, so entsprechen 30 cbm luftgetrocknetes Holz einem Öl-Äquivalent zwischen

6330 Litern Öl bei Raummetern und gut luftgetrockneter Buche

und

3390 Litern Öl bei Schüttmetern luftgetrockneter Fichte.

Hauswirt müsste in diesem Fall also nachweisen, das er ausschliesslich luftgetrocknete Eiche (hat etwas noch etwas mehr Energie als Buche) verheizt hat, sonst kommt er niemals auf 7000 Liter Öl. Ich bezweifele, dass er das nachweisen kann und glaube auch nicht, dass er das verheizt hat.

Mein Vorschlag: Mittleren Heizwert zwischen Fichte und Buche/Eiche ansetzen und den durchschnittlichen Jahrespreis pro RM oder SRM zu Grunde legen für eine Neuberechnung.

Habe aktuellen Preis recherchiert: RM Buche in Meterstücken 60 €/RM

wadlap  28.01.2014, 12:09

Platz war zu Ende, daher erst hier ein Fazit:

30 RM x 60 Buche = 1800€ und nicht 7000 und vor allem fürs ganze Haus und nicht nur für Ts. Wohnung (Fichte/Buche gemischt: ca. 1200 - 1500 €)

Dazu den Heizstrom: 444€

und Hauswirt darf für seine Arbeit des Einkaufs und des Heizens (Holz nachlegen, was bei Scheiten nicht automatisch geht) auch etwas berechnen - ohne Umsatzsteuer allerdings - oder ihr teilt euch die Arbeit. (Vielleicht ist 1000 - 1500 € angemessen für die Heizperiode?)

Was da rauskommt (ca. 3- 3500 €), muss dann natürlich aufgeteilt werden, d.h., auch Hauswirt Oberschlau muss seinen Anteil zahlen. Vorher 7000 zu 2000. (1:3,5) Jetzt 3500 zu 1000. Tobias hat also nur maximal ca. halb so viel zu zahlen, wenn seine Angaben hier korrekt sind

T. hat evtl. sogar eine Rückzahlung zu erwarten.

Vorweg was zu den Kosten: 1370 € für 90 qm an Heizung sind mit ca. 1,55/qm für einen Altbau zwar hoch aber mit 50% noch im Rahmen, wenn es sich um einen ungedämmten Altbau handelt. (Mieterbund hat eine Aufstellung durchschnittlicher Kosten im Netz, Heizkosten habe ich am Ende einkopiert)

Grundsätzlich muss eine Abrechnung transparent sein. Damit sie nicht formal ungültig ist, muss sie immer folgende Angaben enthalten:

Gesamtkosten jeder einzelnen Position - Umlageschlüssel (Personen, qm oder Zähler) - dein Verbrauch - deine Kosten

BRUNATA schickt für jeden Mieter automatisch Kopien mit einer genauen Aufschlüsselung der Berechnung mit. Diese Angaben gehören zu einer ordentlichen Neben- u. Heizungskostenabrechnung. Brunata selbst wertet nur nur Heizkörperzähler aus und berechnet die Aufschlüsselung. Die Daten und Kosten dafür übermittelt der Vermieter und werden von Brunata nicht überprüft.

Eine Umrechnung Holz in Öl ist nicht zulässig. Vm. muss seine Ausgaben genau angeben und nachweisen können, es muss auch zu erkennen sein was verbraucht wurde in der Abrechnungsperiode.. Öl oder Holz für 1,5 Jahre einkaufen und in einem Jahr umlegen geht gar nicht.

Beispiel: Dein Vermieter füllt im Sommer den 10.000 Liter Tank mit 8000 Litern auf und verteilt diese Kosten auf die Mieter. Das darf er so nicht

Er muss den Tankinhalt (oder Holzlager) am Anfang und Ende der Abrechnungsperiode erfassen und darf nur den Jahresverbrauch umlegen, auch wenn das bei einem Öltank/Holzlager nicht so genau geht, wie bei einer Gasanlage. Also:

Gesamtinhalt - Endbestand + Anfangsbestand = Verbrauch in Litern (cbm Holz) 10000 - 5000 + 2000 = 7000 Lt. in der Periode

Der Preis für die verbrauchten Liter/cbm muss dann aus der Rechnung herausgerechnet werden. Nur dieser Betrag darf umgelegt werden. Gibt es keine Rechnung, weil der Vermieter z.B. Waldbesitzer ist und sein eigenes Holz verbraucht, so darf er den ortsüblichen Preis für das Holz berechnen, allerdings ohne Mehrwertsteuer. Die Preise lassen sich im Internet recherchieren. Beachte aber: Jetzt ist Holz teurer als im Sommer.

Der Holzpreis für fertig geschnittenes Kaminholz liegt übrigens bei mir in Niedersachsen bei 40 (Kiefer) - 65 (Eiche, Buche)€/Raummeter. Holz für Heizungsanlagen (Meterholz, Hackschnitzel, Pellets) ist erheblich preiswerter. 30cbm KAMINHOLZ würden nach meiner Rechnung nur (BRUTTO) 1200 - 2000 € kosten. und das Warmwasser wird damit auch hergestellt und muss nur anders umgelegt werden als die Heizung.

Auch der Stromverbrauch für die Heizung (+ Allgemeinstrom = Treppenhaus, Keller- und Hausbeleuchtung) muss durch Zwischenzähler dokumentiert werden. Der erhebliche Unterschied kann aber durchaus wetterbedingt sein. Auch 444 kWh sind "nur" ca. 133 € und die müssen nach dem Schlüssel Wohnungs-WFl./Gesamt-Wfl.(oder nur beheizte Flächen) umgelegt werden.

Vermute ich richtig, dass du in einem Zweifamilienhaus oder auf einem Bauernhaus lebst?

Für die Satellitenanlage bräuchtest du eigentlich gar nichts zu bezahlen, es sei sdenn ihr habt im Mietvertrag eine andere Vereinbarung getroffen. Strom fällt bei so einer kleinen Anlage wohl nicht an, Wartung ist nicht nötig, es sei denn, der Hurrikan hat die Schüssel verstellt und Reparaturen muss der Hauswirt bezahlen. Wozu also 60 €? Reklamiere die. Wenn du die allerdings schon Jahre gezahlt hast.....?

M.E. ist die Abrechnung formal ungültig wegen der nicht erlaubten Umrechnung und den fehlenden Verbrauchsangaben. Bitte um eine korrekte Abrechnung und Einsicht in die Unterlagen. Bis du eine formal korrekte Abrechnung bekommst, musst du nicht zahlen.

Hast du aber eine formal korrekte aber fehlerhafte Abrechnung (Rechenfehler, falsche Kostendaten....) bekommen, hast du zwar 12 Monate Zeit, der Abrechnung zu widersprechen, zahlen musst du aber gleich.

Du hast nur bis zum 1. des übernächsten Monats nach Erhalt Bedenkzeit, danach musst du sofort zahlen (also: Erhalt im Januar, Zahlung zum 1.März (+ 14 Tage)). Bei offensichtlichen und groben Fehlern darfst du evtl. auch kürzen. Das muss dem Vermieter aber genau und schriftlich mitgeteilt werden. Ich würde zum Mieterverein (Anwalt) gehen, denn wenn du da einen Fehler machst, riskierst du die Kündigung.

wadlap  27.01.2014, 13:01

Hier die Durchschnittsheizkosten, Quelle Mieterbund:

(dmb) Nach der Betriebskostenverordnung dürfen – soweit im Mietvertrag wirksam vereinbart – nachfolgende Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die hier genannten Vergleichswerte des aktuellen Betriebskostenspiegels sind Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr 2011.

Heizkosten 0,99 Euro, Heizöl ist seither aber um 24% gestiegen, deshalb will der Vm wohl den Preis für Heizöl.

Heizkosten müssen immer dann, wenn eine Heizungsanlage mindestens zwei Wohnungen versorgt, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei der Heizkostenabrechnung müssen Mieter nicht nur die reinen Brennstoffkosten für Gas, Öl oder Fernwärme zahlen, sondern auch so genannte Heizungsnebenkosten, wie Betriebsstrom, Heizungswartung und Kosten für Wärmemessdienstfirmen.

Warmwasser 0,25 Euro/qm, das schwankt aber natürlich stark nach Anzahl der Nutzer.

Die Kosten für die Warmwasserversorgung werden in aller Regel ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Heizkostenabrechnung.

Anmerk. wadlap: Wenn es keine Zähler gibt und es ist nicht im Mietvertrag eine Aufschlüsselung nach Nutzern vereinbart, so kann der Vm nach qm abrechnen, heisst, zwei gleiche Wohnungen, einer wohnt allein drin, in der anderen wohnen 5 Leute, beide zahlen dann das Gleiche für Wasser. Find ich ne Schweinerei, ist aber so. Entscheiden über den Schlüssel darf nur der Vm.

Mit Holz heizen, und Öl berechnen ,geht nicht. Eine Sateliten - Anlage kostet keine Gebühren. Aber Er könnte Die Herstellung der Anlage auf 10 Jahre verteilt haben .Mal in den alten Abrechnungen nachsehen. Versuche das in Ruhe zu klären. Krach im hause ist immer schlecht.

wadlap  28.01.2014, 10:25

Eine Satellitenanlage für ein Zwei- bis Vierfamilienhaus kostet nicht alle Welt. Da wären für Modernisierung höchstens 6€/Mt. fällig und die werden nach der Modernisierung auf die Miete umgelegt und nicht als Betriebskosten. Betriebskosten sind hier Strom und Wartung (Schüssel richten nach Hurrikan), was anderes kann und darf bei der Sat-Anlage nicht anfallen. Ersatzteile, z.B., neues LNB, Schüssel.... sind Reparaturen und mit der Miete abgegolten.

Wenn er allerdings einen Mietvertrag unterschrieben hat, der das pauschal so festlegt, selbst schuld.

Das hört sich etwas suspekt an. Ich denke hier sollte mal von einem Fachmann geprüft werden. Ich an deiner Stelle würde schnellstens zum Mieterschutzbund gehen. Die Jahresgebür ist gut investiert. Da werden die Fälle auch rechtlich und fachlich geprüft. Parallel dazu dem Vermieter sofort schriftlich mitteilen daß Du der Abrechnung vorläufig widersprichst und seine erhobenen Ansprüche auf Richtigkeit prüfen läßt.