Wie lange darf jemand mit Wohnrecht "Besuch" haben?

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Éinmal zu dem Thema: Wie lange ist man Besuch?

Egal ob Wohnrecht oder Mietvertrag, jeder kann soviel Besuch haben, wie er will. Besuch bedeutet aber; längstens 6 Wochen ohne Unterbrechung ist ein Besuch. Wenn also die Schwester des Stiefvaters immer wieder tageweise in ihrer eigenen Wohnung wohnt, dann ist sie Besuch. Sie braucht sich also nicht in der Stadt abmelden und bei ihrem Bruder anmelden.

Thema: Betriebskosten

Dabei kommt es darauf an, wie die Betriebskosten auf die Nutzer verteilt werden. Ich nehme mal an, dass im Haus 2 Wohnungen sind, eine nutzt ihr (2 Personen + Besuch) und eine der Stiefvater (eine Person + Besuch). Bisher habt ihr die Kosten halbe/halbe geteilt. Das möchte er jetzt nicht mehr, sondern nur noch 1/3 zahlen. Richtig?

Im Haus wird es keine Zähleinrichtungen für den Verbrauch geben, weder für Heizung noch für Wasser und Strom. Richtig? Oder gibt es einen Stromzähler extra?

Ich würde so vorgehen: Heizung wird nach Haushalten geteilt - alternativ kann man auch nach Wohnungsgröße teilen, wenn die unterschiedlich groß sind. Geheizt werden muss für die Wohnung immer egal wie viele Personen drin wohnen, da hast du Recht.

Für den Wasserverbrauch Einzelzähler je Wohnung einbauen, dann kann der Gesamtverbrauch entsprechend aufgeteilt werden. Beim Strom würde ich das ebenso machen (falls nicht schon passiert).

Vielleicht kommt ihr damit weiter.

KrystalG 
Fragesteller
 21.07.2011, 17:32

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

Nur die Stromzähler sind separat. Jedoch Wasser und Heizung werden bis jetz per Haushalt geteilt. Die Stromkosten für Kellerstrom, Heizungsstrom and Flurstrom gehen immer auf unseren Kosten. Der Schwiegervater holt sich den Strom aus dem Keller z.B. für die Staubsaugerreinigung seines Autos.

Eigentlich ist das gar kein Problem. Das Problem ist, dass seine Schwester sich bei uns "eingenistet" hat. Sie drangsaliert unaufhörlich meinen Mann. Sie will nicht glauben, dass er Eigentumer ist (trotz Vorlegen eines Grundbuchauszuges). Sie hat uns angedroht, sie wird "keine Ruhe geben bis wir ins Knast kommen, wo wir hingehören". Dazu macht sie keinen Halt ihrem Bruder permanent gegen uns aufzuhetzen. Wir haben diese Frau rein garnichts angetan. Unsere "Verbrechen" entstanden ausschließlich in Ihrer Fantasie.

Ich will nur dass seine Schwester aus diesem Haus verschwindet, und dass das Haussegen wieder gerade hängt. Es macht kein Spaß zu allen möglichen Uhrzeiten und Anläßen angeschriehen und gemobbt werden.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube da gibts keine eindeutige Regelung. Und heiz- und Nebenkosten werden üblicherweise nach Quadratmetern berechnet, nicht nach Personen.

lajobay  15.07.2011, 14:22

Eigentlich. Ist aber auch nicht verbindlich festgeschrieben.Da ja dieser Stiefvater seine NK auf "1 Personen-Haushalt" abändern konnte, scheint das dort im Haus zu gehen.Da da aber kein Mietvertrag zu bestehen scheint (2 Eigentumswhg. im selben Haus),gibts wohl auch keinen Vermieter und keine rechtl.bindende NK-Abrechnung.

KrystalG 
Fragesteller
 15.07.2011, 14:27
@lajobay

Personen die lebenslange Wohnrecht haben wohen ohne Mietvertrag, da sie mietfrie wohnen dürfen.

Übrigens, die Stadt hat das "automatisch" gemacht, nach dem Tod seiner Ehefrau - und zwar nur für Müllabfuhr - nicht für Wasser oder sonst was.

schwierige Frage.Fest steht aber wohl,dass diese Schwester "schwerpunktmässig" bei dem wohnt.Sollte sich das so schon seit ein paar Monaten darstellen, würde ich mal eure Gemeindeverwaltung einschalten. Da greift dann irgendwann das Melderecht! Die Sache mit den NK ist ne andere. Wenn da tatsächlich überwiegend (den grössten Teil des Monats,über Monate hinweg!) 2 Personen in der Whg leben (Besuch hin oder her), muss sich das auch auf den NK-Anteil der betreffenden Whg. auswirken. Da müsste man besser mal nen Anwalt fragen. Als Laie wird man dir da keine richtige Auskunft geben können! Ich empfehle dir eine der "Rechtsanwalts"-Hotlines mit 0900er-Nummer. Das sind seriöse Mehrwertdienste,betrieben von Anwaltskanzleien.Das Honorar wird quasi über die Tel.-Gebühren eingezogen. Diese Frage sollte innerhalb 10 Min. telefonisch geklärt sein (die Rechtsauskunft als solche) und wird 20-30 Euro kosten. Allemal billiger als ein Beratungsgespräch in einer Kanzlei und genauso gut!

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzung_der_wohnung_8.htm