Nebenkostenabrechnung für 12 Monate wohne aber nur 3 Monate da

8 Antworten

Das ist gar nicht komisch sondern nur allzu logisch.

Es wird der durchschnittliche Verbrauch für die Vorauszahlung genommen.

Im Winter verbraucht man mehr als im Sommer, also ist der tatsächliche Verbrauch eines einzelnen Wintermonats höher als der eines einzelnen Sommermonats.

Da Du nur im Winter dort gewohnt hast, mußt Du nachzahlen, weil Deine Vorauszahlung zu gering war.

In D war der Winter schon in diesen drei Monaten ganz schön kalt, kälter als sonst!

Mir ist nicht klar, wie Du auf einen durchschnittlichen Verbrauch kommst.

Entweder wird nach Verbrauch abgerechnet, was bedeutet, dass vor Einzug eine Zwischenablesung erfolgt ist oder

es wird nach Gradzahlen abgerechnet.

Die Vorauszahlung wird auf die tatsächlichen Kosten angerechnet und hat nichts mit einem Durchschnitt zu tun.

Mir ist auch unklar, wie die tatsächliche Wohnfläche ist. Sie wird entweder in qm oder in Anteilen ausgewiesen.

Die Vorauszahlung hat durchaus mit einem Durchschnitt zu tun.

Normalerweise wohnt man ja nicht nur drei Monate in einer Wohnung sondern länger. Auf's ganze Jahr gesehen zahlt man aber jeden Monat dieselbe Vorauszahlung. Also zahlt man eine durchschnittliche Vorauszahlung. Daß dabei in einzelnen Monaten (Winter) der Verbrauch höher ist als in anderen (Sommer), ändert daran nichts.

Und natürlich wird am Ende abgerechnet über den tatsächlichen Verbrauch.

@anjanni

Diese Begrifflichkeit im Betriebskostenrecht und auch im Mietrecht besteht nicht.

Der Mieter zahlt, wenn er über das ganze Jahr hinweg Mieter ist jeden Monat dieselbe Vorauszahlung, es sei denn es erfolgt nach Vorlage einer Abrechnung eine Änderung.

Durchschnitt bedeutet ja, dass während des Jahres praktisch mehrfach unterschiedliche Zahlungen erfolgen und sich daraus ein Durchschnitt errechnen lässt.

Es kann aber auf keinen Fall eine dreimonatige Vorauszahlung auf den Jahresschnitt umgerechnet werden und - da ist doch bei einigen Antworten der logische Irrtum, daraus auch noch die Begründung für eine Nachforderung zu machen.

Es wird für ein Jahr durchschnittlich berechnet. Da auch Sommermonate darunter fallen, wo nicht geheizt wird, relativiert sich das mit den Wintermonaten wo hohe kosten anfallen.

Die 3 Monate hast du nun die harten Wintermonate 2009 erwischt. Die Nachzahlung geht somit in Ordnung!

Du musst dir hier keine Gedanken machen, da es keine Sommermonate gab bei dir, die die Wintermonate mit den hohen kosten auffangen.

Im Jahr 2010 wird es wieder anders aussehen :)

ja, da ist das Öl noch teurer geworden.

Tja, da hab ich leider schlechte Nachriten für dich. Wenn korrekt abgelesen worden ist, dann habt ihr quasi eine halbe Heizperiode (1.10.-31.12) dort gewohnt, aber nur anteilig ungefähr ein Viertel vorausbezahlt, das es ja auf das ganze verteilt wird. So ist das Häufig wenn man zum Winterhalbjahr einzieht. Frühjahrseinziehern geht das andersherum, die bekommen in der Regel Geld zurück.

Hallo Volker99,

eine halbe Heizperiode im Sinne der kalten Monate ja, im Sinne der Gradzahlen sind es rd 1/3 und sie werden ja zur Berechnung genommen.

Na, der Frühjahrseinzieher bekommt nur dann Geld zurück, wenn er genügend Vorauszahlungen leistet.

Der Frühjahrsauszieher ( Jan - März = 450 Gradzahlen ) ist auf Grund der Gradzahlen sogar schlechter dran als der Wintereinzieher ( Okt-Dez = 360 Gradzahlen ).

wie auf den durchschnittlichen Verbrauch eines Jahres berechnet?

Wenn das Abrechnungsjahr 1.1.-31.12. ist, zahlst du anteilige Kosten von den Gesamtkosten : 12 Monate x 3 Monate und wenn deine Heizung abgelesen wird für die abgelesenen Einheiten, ebenfalls beim Wasser.

Man kann hier nicht irgendeinen Durchschnitt nehmen...!

Gib mal ein wie die Abrechnung aussieht, ggf. nur einen Posten.

Beispiel: Müllgebühr (Umlage nach Wohneinheiten) betragen für 1 Jahr 600 € : 4 Wohnungen (auch nur Beispiel) = 150 €/Jahr : 12 Monate = 12,50 €/Monat x 3 Monate = 37,50 € Müllgebühren anteilig für dich.

Verteilerschlüssel (Wohnfläche x Wohndauer = Einheiten) Wir 3 X 70 =210 ganzes Haus 6948

Müll Gesamtkosten 2183€ : 6948 x 210 = 65,982 das ist für 3 Monate es geht hauptsächlich um die Heizkosten

@Chrissy1108

die Abrechnung kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Wie hoch sind die Müllkosten? 210 qm Gesamt? 6948 Müll? 2183 Gesamtkosten?

Und wie ist die Heizung abgerechnet? Musst du schon mal schreiben!!

@guterwolf

Hab ich doch! Die Müllkosten sind 2183€

210 ist unsere Einheit nicht die qm² berechnet aus 3 (Monate die wir da Wohnen) x 70 (Wohnfläche) = 210

2183€(Müllgesamtkosten) : 6948(gesmatwohnfläche Haus) x 210 = 65,98€

@Chrissy1108

Sofern ich mich in etwas verrannt haben sollte, korigiere mich.

Bei 70 qm² Wohnfläche ist der zu berechnende Anteil vom 01.10.-31.12 wie folgt zu berechnen 70qm WF /365x92 = 17,64.

Nehme ich nun die Gesamtkosten von 2183 / 6948 Gesamtwohnfläche und der Anteil für Euch von 17,64 beträgt der Betrag 5,54 €.

Wie kommt es dazu, dass der Anteil bei 210 liegt unn wie Du erklärst 3 Monate x 70 qm, denn es ändert sich ja die Wohnfläche nicht und die Gesamtkosten der Wohnung sind nur aus der Fläche auf 92 Tage umzurechnen.

Etwas erlaubt mir nicht, der Darstellung zu folgen, auch wenn viele Antworten alles für richtig ansehen.

@wunhtx

Wenn der Schlüssel die Wohnfläche ist, ist es ja wohl richtig, daß man die Wohnfläche mit den Monaten Wohndauer multipliziert. Und das gibt dann 210. Vielleicht sind nicht alle Wohnungen gleich groß. Die Gesamtzahl 6948 errechnet sich sicherlich aus der Gesamtwohnfläche mal 12 (Monate im Jahr).

@anjanni

Richtige Abrechnung wäre:

2183 € Müllgebühren : 6948 qm = X /qm x 70 qm = X/Jahr : 12 Monate = X/Monat x 3 Monate = zu zahlender Betrag.

Man nimmt doch nicht die Wohnfläche x Monate...

@anjanni

Aber wie die Heizung abgerechnet wird, hast du immer noch nicht geschrieben.

Normalerweise so: Gesamtheizkosten , aufgeteilt entweder in 30% Grundfläche und 70% Verbrauch oder 50/50%. Betrag Grundfläche durch die Gesamt qm x qm Wohnung : 12 x 3 Monate. Betrag Verbrauch durch gesamten verbrauchten Einheiten = X mal der verbrauchten Einheiten für dich für die 3 Monate.

@anjanni

anjanni: das ist falsch.

Die Wohnfläche wird doch nicht mal 12 genommen!

Es wird der qm Preis errechnet, der mit der Wohnfläche einer Wohnung multipliziert und dann mit den Monaten