Nebenjob auf Weihnachtsmarkt, muss der Cehf das wissen?

7 Antworten

Grundsätzlich musst Du den Arbeitgeber weder informieren, dass Du einen Nebenjob ausübst, noch ist diese Ausübung von einer Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig.

Informieren musst Du den Arbeitgeber nur, wenn das vertraglich so vereinbart wurde, oder wenn Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden könnten; letzteres wäre der Fall, wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit oder eine relevante Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb handeln würde, wenn Dein Hauptjob unter der Nebentätigkeit leiden würde oder wenn gesetzliche Bestimmungen z.B. wegen der Überschreitung der Arbeitszeitgrenzen verletzt würden. Nur dann dürfte der Arbeitgeber den Nebenjob auch verbieten.

Vereinbart werden darf zwar auch, dass Du eine Genehmigung einzuholen hast; diese Vereinbarung wäre aber nur dann wirksam, wenn sie den Zusatz enthält, dass eine Genehmigung zu erteilen sei, wenn es keine Verbotsgründe gibt.

Meine Freizeitgestaltung bleibt doch abee mir überlassen und ob ich Feiern gehe oder dann eben abends ein paar Stunden arbeite ist ja meine Sache.

Ganz so einfach ist es nicht, wenn es sich bei den "abends ein paar Stunden" um eine abhängige Beschäftigung handelt.

Alle Arbeitszeiten aus abhängigen Beschäftigungen (Hauptjob und Nebenjob/Nebenjobs) dürfen zusammen die Arbeitszeitgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 3 "Arbeitszeit der Arbeitnehmer" nicht überschreiten, und auch die Ruhezeiten zwischen dem Ende des Nebenjobs am Abend und dem Beginn des Hauptjobs am Morgen müssen eingehalten werden (ArbZG § 5 "Ruhezeit"); wenn Du bereits einen Nebenjob ausübst, dürfte es mit dem Job auf dem Weihnachtsmarkt eventuell "eng" werden.

Das gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Nebenjob in Deiner Freizeit um eine unabhängige/selbstständige Tätigkeit handelt; die wird nicht anders behandelt, als würdest Du Dir in Deiner Freizeit die Nacht mit Computerspielen und Parties um die Ohren schlagen; aber auch hier kann der Arbeitgeber "einschreiten", wenn das negative Auswirkungen auf Deinen Hauptjob (Übermüdung, Unkonzentriertheit usw.) hat.

Misrach 
Fragesteller
 01.11.2021, 21:16

Mein Nebenjob ist eine selbstständige Tätigkeit.

Und was die Arbeitsstunden angeht. Es ist auch nicht rechtens. Überstunden nicht auszuzahlen oder abzufeiern. Aber in diesen Genuss, dass ich eine Stunde abfeiern durfte bin ich noch nicht gekommen. Also wenn ich da ein Auge zu drücke. Muss mein Chef auch beim Nebenjob ein auge zudrücken.

Ist es denn Konkurrenz wenn ich im Verkauf bin und auf dem Weihnachtsmarkt, was ganz anderes verkaufe? Eigentlich nicht oder?

Ich würde an deiner Stelle einfach den Chef darüber informieren, am besten schriftlich z.B. per Mail damit du notfalls einen Beweis hast.

Auch, wenn es überflüssig ist, würde ich dem Chef trotzdem darüber informieren, um eine peinliche Situation zu vermeiden, falls Ihr euch dann auf dem Weihnachtsmarkt sehen solltet.

nebenjobs müssen von der firma genemigt werden, wenn du da fest angestellt bist

Familiengerd  01.11.2021, 17:01

Das ist schlicht und einfach falsch.

Die Ausübung eines Nebenjobs ist grundsätzlich nicht von der Genehmigung durch den Hauptarbeitgeber abhängig.

Sie ist auch nur dann mitteilungspflichtig, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder die Gefahr besteht, dass berechtigte Interessen (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung des Hauptjobs, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen) des Arbeitgebers beeinträchtigt werden - und auch nur in diesem Fall darf er die Ausübung des Nebenjob verbieten.

Es darf aber vereinbart werden, dass eine Genehmigung einzuholen ist (Genehmigungsvorbehalt); eine entsprechende Klausel muss dann aber den Hinweis enthalten, dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn es keine berechtigenden Verbotsgründe gibt.

Misrach 
Fragesteller
 01.11.2021, 17:33

Was heißt muss? Was ich außerhalb meiner Arbeitszeit mache ist ja streng genommen mein Ding.

Hey Du,

ich würde meinem Arbeitgeber immer über eine Nebentätigkeit informieren. Damit bist Du auf der sicheren Seite.

Und was soll Dein Arbeitgeber schon dagegen sagen?

Solange es keine Konkurrenz ist und Du trotzdem Deiner Tätigkeit nachgehst, sollte es kein Problem sein. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung