Muss ich dem Arbeitgeber bzw. Bereichsleiter mich rechtfertigen was ich in meiner Freizeit mache?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Einzige, was du falsch gemacht hast war ans Telefon zu gehen! Dein ArbG hat sich an den Arbeitsvertrag genau so zu halten wie du und keinerlei Rechte, über deine Freizeitaktivitäten informiert zu werden.

Wenn der ArbG verlangt, dass du jederzeit Gewehr bei Fuß stehst, muss das aus deinem Vertrag hervorgehen und entsprechend vergütet werden (Rufbereitschaft!). Gibt es derartige Vereinbarungen nicht, musst du nicht einmal erreichbar sein, geschweige denn, jederzeit zur Verfügung stehen.

Prinzipiell brauchst du deinem Arbeitgeber natürlich nicht sagen, was du in deiner Freizeit machst. Wenn du aber neben deinem Job noch arbeitest (also mit Bezahlung - Freundschaftsdienste zählen nicht dazu), solltest du das deinem Chef schon sagen. In meinen bisherigen Arbeitsverträgen stand bisher immer drin, dass Nebentätigkeiten durch den Betrieb zu genehmigen sind.

Alles Gute.

Danke erstmal :-)

Habe keinen neben Job. Das Problem ist nur an den Tagen wo man Frei hat aber selbst kein Frei beantragt hat bedeutet dem Bereichsleiter\ Chef als Bereitschaft. Nach meiner sicht muss Bereitschaft genau festgelegt werden wer an welchen Tag hat. aber so ist es nicht. Bereitschaft muss nach meinen wissen Belohnt werden. wird es auch, aber ungerecht einer der 26 Schichten im Monat hat also 5 Tage Zusätzlich gegangen ist bekommt nix und der andere der nur 21 schichten hat bekommt 3 bis 1tag als Bereitschaft angerechnet. 1 Tag Bereitschaft bekommt man 5€

@Strabat83

Relevant ist, was steht denn in deinem - hoffentlich schriftlichen - Arbeitsvertrag dazu steht.

"Nebentätigkeiten durch den Betrieb zu genehmigen sind."

Naja ... das steht zwar drin, ist so aber rechtlich nicht haltbar. Erst wenn die andere Tätigkeit negativen Einfluss auf dein Arbeitsfähligkeit hat oder Du z. B. auch bei einem Mitbewerber des Arbeitgeber arbeitest, hat der Arbeitgeber ein "Veto-Recht".

Ich würde allerdings von mir aus den Arbeitgeber informieren und - soweit möglich - eine schriftliche Bestätigung einholen, dass dem Arbeitgeber die Nebentätigkeit bekannt ist.

nein geht dem nichts an und falls er dir wirklich kündigen will dann nimm dir einen anwalt und klag dagegen

Du brauchst dich nicht dafür zu rechtfertigen, was du an deinen freien Tagen vorhast und hast auch keine Verpflichtung dazu, jederzeit als Krankheitsvertretung kurzfristig bereitzustehen.

Wenn du eine solche Krankheitsvertretung machst, dann auf freiwilliger Basis. Es ist also in keinster Weise ein Kündigungsgrund, wenn du einmal nicht bereitstehst.

Falls dir also dein Arbeitgeber wirklich eine Kündigung geben sollte, dann nimm dir einen Anwalt und gehe dagegen vor. Achte aber darauf, dass du in einem solchen Kündigungsfall niemanden spontan beleidigst oder tätlich angreifst, weil du dann deinem Arbeitgeber einen tatsächlichen Kündigungsgrund liefern würdest.

Ich vermute jedoch, dass dein Bereichsleiter nur eine leere Drohung ausgesprochen hat, und du keine Konsequenzen wegen der "Geheimhaltung" der Art deiner Freizeitgestaltung bekommen wirst.

Ein leider immer typischer werdender Alltag in unserer Arbeitsgesellschaft - zu viele AG nehmen sich immer mehr raus, werden immer dreister. Der AN wird faktisch zum Arbeitssklaven - immerhin noch bezahlt, das aber auch immer mickriger...

Diese Damen und Herren sollten aber bedenken: der Krug geht nur so lange zum Brunnen bis er bricht - und der Krug füllt sich auf dem Weg zum Brunnen inzwischen langsam aber sicher mit Nitroglyzerin - wenn er dann bircht, geht der Brunnen auch hopps! Einige wenige AG haben dies sogar schon längst erkannt und handeln auch entsprechend richtig - aber leider noch viel zu wenige...

Wenn sich also da nichts gewaltig ändert, dann fliegt denen irgendwann der ganze "Laden" um die Ohren - und danach werden die meisten der heutigen "Oberen" ganz unten liegen...

Fettes DH!

@Eichbaum1963

Wenn sich also da nichts gewaltig ändert, dann fliegt denen irgendwann der ganze "Laden" um die Ohren - und danach werden die meisten der heutigen "Oberen" ganz unten liegen...

Das klingt ja erfreulich nach "Revolution"! :-)

mWn, geht es dem Chef in der Regel nichts an was du/mit wem du es in der Freizeit treibst. Außer du arbeitest nebenbei. Oder du kannst die freien Tage nicht nutzen um dich zu erholen weil du verschiedene andere Tätigkeiten machst.

Weiß ja nicht wie du dich mit den Chefs verstehst. Aber ich würde den Grund grob erklären. Solange es nichts ist was Negativ erscheinen würde

Geht ja auch um ein gutes Arbeitsklima.