Nebenjob als Student bei Unterhalt?

1 Antwort

Einen Ferien- oder Minijob müssen sich Studenten in der Regel nicht oder nur zum Teil auf den Unterhalt anrechnen lassen. Das gilt insbesondere, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht zuvor nicht oder nicht umfänglich nachgekommen sind (vgl. OLG Hamm,  Beschluss vom 10. September 2012, Az: II-14 UF 165/12). Das muss erst recht gelten, wenn die Eltern ohne Unterschreitung des Selbstbehalts zur Leistung des Unterhalts für den Studenten in der Lage sind. Deswegen sind 450-Euro-Jobs bei Studenten besonders beliebt. Bei diesen Minijobs findet oftmals kein oder nur ein geringer Abzug – abhängig vom Umfang des geleisteten Unterhalts – statt.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/unterhalt-fuer-studenten/11/#mini