Müssen meine Eltern die Semesterbeiträge zahlen?

7 Antworten

Das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich, tut mir leid. Der Unterhalt orientiert sich nicht an deinen konkreten Ausgaben, sondern an pauschalen Sätzen.

Faebsch 
Fragesteller
 10.07.2020, 18:00

Vielen Dank für die Antwort!

Das ist natürlich richtig. Man könnte ja auch ganz einfach argumentieren, dass ich mir eine günstigere Wohnung suchen kann, in sofern hast du recht.

Für mich ist das leider alles relativ neu, weshalb ich mich da sicherlich mal umfangreich beraten lassen müsste.

Nochmals lieben Dank!

Zuerst solltest du den Eltern mitteilen, dass der Unterhalt bei Studenten mit eigener Wohnung auf 860 Euro angestiegen ist... Und das bereits vor Monaten...

Zu den Semestergebühren:

In seinem Urteil vom 23.12.2008 (Az. 11 UF 519/08) hat das OLG Koblenz quasi nebenbei entschieden, dass Eltern die Studiengebühren an einer staatlichen Hochschule zusätzlich zum ansonsten notwendigen Unterhalt zu leisten haben. Voraussetzung dafür ist, dass der/die StudentIn vor der Zahlung der Gebühr die Eltern dazu auffordert, diesen Betrag zu übernehmen. Darüber hinaus müssen die Eltern leistungsfähig sein, also genug Geld haben, um Unterhalt in der vorgesehenen Höhe zu zahlen.

https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-904-studiengebuehren-unterhalt.php

Kessie1  10.07.2020, 18:50

noch ein Hinweis: man muss also unterscheiden zwischen Studiengebühren und Semesterbeiträgen. Die werden nämlich nicht übernommen, sondern sind im Regelsatz enthalten. Aber dein Anspruch ist ja nun um 125 Euro gestiegen ;-).

Faebsch 
Fragesteller
 10.07.2020, 19:08

Vielen herzlichen Dank für diese Antwort!

Ich werde mich leider wohl kaum dazu überwinden können, noch mehr von meinen Eltern einzufordern, selbst, wenn es gesetzlich so festgelegt ist. Das würde die Familie wiedermal weiter auseinander treiben und ich würde mir die Schuld dafür geben. Die Semesterbeiträge zwei Mal im Jahr hätten vielleicht geklappt. Das währen im Jahr "nur" 560 Euro mehr. Mit dem Unterhalt wären es ja gleich 1300 Euro...

Das mit Gerichtsurteilen ist ja leider immer so eine Sache, da diese ja keine Garantie für die Wirksamkeit sind, so lange es da keine Gesetzte zu gibt.

Trotzdem hilft mir das ungemein weiter und ich bedanke mich vielmals für diese hilfreiche Antwort!

Kessie1  10.07.2020, 19:38
@Faebsch

Da hast du leider Recht. Ohne es im Gesetz verankert zu haben, eindeutig und schwarz auf weiß, könnte jedes Gericht entscheiden wie es lustig ist. Und selbst der BGH hat schon gegen seine eigenen Urteile geurteilt ;-). Aber "meistens" kristallisiert sich etwas heraus und dann bleibt man dabei (für eine Weile, nicht Alle ;-))...

Faebsch 
Fragesteller
 10.07.2020, 20:43
@Kessie1

Klar, in gewisser Form sind solche Gerichtsurteile zumindest richtungsweisend und zur Orientierung nützlich

Nein sie bezahlen dir in etwas das was dein Unterhalt ist und wen du damit nicht auskommst musst du entweder bafög beantragen oder du musst dir ein 450€ job Hollen damit du das bezahlen kannst!

Wiso holst du dir nicht dein eigenes kindergeld den das steht dir zu da´du nicht mehr bei den eigenen Eltern wohnst das sind Dan nochmal 200€

Faebsch 
Fragesteller
 10.07.2020, 18:09

Danke für die Antwort.

Das Kindergeld ist im Unterhalt bereits inbegriffen, d.h. meine Eltern zahlen 535€ + 200 Euro Kindergeld.

Mit dem Job hast auch du natürlich wieder recht, wenn auch die Frage diese Tatsache nicht zur Lösung benötigt.

Nochmals danke!

herakles3000  10.07.2020, 18:23
@Faebsch

Dan bleibt vielleicht nur noch das Bafög wen das möglich ist!

Auch hat die uni ja oft Jobs für Studenten und erst recht wen das in einer Messestadt ist wem die wider stattfinden!

Da das deine Eltern nicht bezahlen müssen kannst du sie nur noch um ein Darlehn dafür bitten falls die gut verdienen!

Faebsch 
Fragesteller
 10.07.2020, 18:28
@herakles3000

Bafög kann ich leider auf Grund der Unterhaltspflicht nicht beantragen. Das wäre ja dann ohnehin die gleiche Summe.

An der Uni nach Jobs zu suchen hört sich auch nach einer guten Idee an!

Semesterbeiträge sind aus dem Regelunterhalt der Studierenden zu zahlen: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/semesterbeitraege-fallen-unter-den-regelunterhalt_220_135644.html

Vielleicht wäre bei dem engen Budget eine günstigere Wohnung sinnvoll gewesen. Oder ein Nebenjob.

Faebsch 
Fragesteller
 10.07.2020, 18:01

Vielen lieben Dank für den Link, das ist sehr hilfreich!

Das stimmt schon, leider ist das im Grunde schon die "günstigste" Miete, die man hier bekommen kann. Der Nebenjob ist natürlich auch unabdingbar in einer solchen Situation.

Lieben Dank nochmal !

Es gibt kein Gesetz, das sie dazu verpflichtet.

Vielleicht schaust du dich mal nach einer günstigeren Wohnung oder WG-Zimmer um.

Faebsch 
Fragesteller
 10.07.2020, 17:50

Okay, das ist gut zu wissen.

Das ist wohl sicher nötig. Die Miete vertilgt dabei tatsächlich den Löwenanteil.

Hier in der Umgebung ist dieser Mietpreis für eine 1 Zimmer Wohnung am unteren Rande des Mietspiegels. In eine WG kann ich leider aus gesundheitlichen Gründen nicht ziehen.

Dennoch danke für die Antwort!