Als freischaffender Künslter selbstständig machen - mit oder ohne KSK - wo melden - BITTE Hilfe?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wovon lebst Du zur Zeit? Wie bist Du krankenversichert? Du musst doch auch jetzt einen Status haben.

Fange doch an, Portraits zu malen und selbst gemalte bilder zu verkaufen. Wenn Du daraus Einnahmen hast und keine anderen Einnahmen, dann kommst Du auch in die KSK.

Die Kunstdrucke musst Du ja nicht selbst produzieren und verkaufen. Es gibt Möglichkeiten, dass Du nicht ins Gewerbe rutschst.

Shennen 
Fragesteller
 02.02.2016, 08:46

Also darf ich sagen wir am 1. 5. anfangen Bilder zu verkaufen, muss mich nirgendwo dafür anmelden, stelle lediglich einen Aufnahmeantrag an die KSK und lasse die Monate verstreichen, bis die sich melden? Bin ich dann als Selbstständige nicht anders krankenversichert, bin ich dann von der Rentenversicherung befreit? Momentan ist es so, dass ich gerade meine Ausbildung abgebrochen habe, und seit Februar von Hartz4 lebe, was aber wenn ich mit meinem Partner zusammenziehen, wegfällt.

wfwbinder  02.02.2016, 09:27
@Shennen

1. Du kannst Dich nach Beginn des Bilderverkaufs an die KSK wenden, denn weil Du keine anderen Einkünfte hast, sind dann Deine weit überwiegenden Einnahmen aus der Kunst, damit bist Du KSK berechtigt.

2. Die KSK regelt sowohl Kranken- wie Rentenversicherung.

3. Wenn Du mit Deinem Freund zusammen lebst udn deshlab kein ALG II mehr bekommst, kann Dein Freund 8.672,- Euro pro Jahr zuzüglich der Krankenversicherungsbeiträge bei seiner Steuererklärung gem. § 33 a EStG abziehen.

4. Der Abzugsbetrag ist aber um DEine eigenen Einkünfte zu kürzen. Würdest Du z. B. für Bilder in 2016 4.000,- Euro Einnehmen udn 1.000,- Euro Kosten für Material, Pinsel Webseite usw. haben. dann wären das 3.000,- Euro eigene Einkünfte. davon sind 624,- Euro anrechnungsfrei. Also würde der Abzugsbetrag bei Deinem Freund um 2.376,- gekürzt. der Rest wirkt sich dann bei ihm aus.


Shennen 
Fragesteller
 02.02.2016, 09:57
@wfwbinder

danke dir! Aber die eigentliche Frage, wo ich mich denn anmelden muss, während die KSK noch über die Aufnahme nachdenkt (denn sie könnte genauso auch ablehnen), wurde noch nicht beantwortet. Muss ich mich beim Finanzamt anmelden dann oder..? Auch wegen Mehrwertsteuer, sowas muss ja vorher alles geklärt werden, damit ich weiß, wie ich meine Rechnungen zu stellen habe. Leider habe ich so wenig Ahnung von diesen Sachen, dass es mir schwer fällt, den gehetzten Facherklärungen der KSK am Telefon zu folgen, da habe ich nur die Hälfte verstanden.

wfwbinder  02.02.2016, 10:15
@Shennen

Anmelden nur beim Finanzamt. DEn "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" findest Du im Internet.

Da Dein Umsatz pro Jahr vermutlich unter 17.500,- liegen wird, bist Du erstmal "Kleinunternehmerin" was auch gut ist, denn DEine Kunden werden überwiegend Privatkunden sein. Daher arbeitest DU dann ohne Umsatzsteuer. Darfst auch in Rechnungen keine ausweisen.

Tursikussi  02.02.2016, 13:22
@wfwbinder

Nach Beginn des Bilderverkaufs....das ist ein Traum, den sehr viele haben. Das ist kein Gewerbe wie Brötchenverkaufen, welches vom ersten Tag an funktioniert. Ein Gewerbe anmelden sollte man nicht auf Gut Glück - das ist doch mit Aufwand, Kosten und viel Lauferei verbunden. Erstmal sollte man einen gewissen Anfangserfolg verbuchen können - man kann doch das Kind nicht im Kindergarten anmelden, bevor es geboren ist, oder vielleicht kann man in diesem Fall auch sagen - bevor es gezeugt ist. Genausowenig kann man sich irgendwann im Leben entschließen - ok. ich werd jetzt Künstler. Bei fast allen Künstlern hat sich das schon in der frühesten Jugend gezeigt, dass sich da etwas in der Richtung anbahnt. Von einem Fall wie diesem habe ich noch kaum je gehört und ein Gewerbe anzumelden (gelten Künstler überhaupt als Gewerbetreibende? Nein - als Freiberufler ja) das hätte meiner Meinung nach nur einen Sinn, wenn konkret Abnehmer im größeren Stil da wären. Auch fällt mir auf, dass die Fragestellerin sich große Sorgen um das Geschäftliche und Legale macht - ob jemand das Recht hat, sich Künstler zu nennen und ob es dazu eines bestimmten Werdegangs bedarf (oder einer außergewöhnlichen Begabung), das scheint nicht so ihr Problem zu sein. Muss zwar nicht unbedingt sein - künstlerische Berufe sind freie Berufe.

wfwbinder  02.02.2016, 13:30
@Tursikussi

1. Ich habe ausdrücklich hingewiesen, dass nur der Verkauf von Drucken es zum Gewerbe machen könnte udn das man drum rum kommen kann.

2. Was Kunst udn wer Künstler ist, bestimmt man gem. BFH selbst.

3. Natürlich muss man sich an den Verkauf ran tasten, ggf. Ideen entwickeln um ins Geschäft zu kommen, aber eine Webseite ist ja wohl schon eingerichtet.

4. Wenn man nicht anfängt, kann man auch keinen Erfolg haben. Nicht vorab alles schlecht reden.

Shennen 
Fragesteller
 05.02.2016, 11:12
@wfwbinder

Besser hätte ich das auch nicht sagen können :)

Mon dieu! Erstmal Gratulation, dass du einen Partner hast, mit dem du glücklich bist - das ist fast noch wichtiger, als die Kunst. Ich finde, du hängst die Verwaltung deiner Kunst im Moment noch zu hoch. Fang erstmal an, zu produzieren und dann schau, ob du überhaupt irgendeinen nennenswerten Erfolg damit erzielst -sonst sind deine ganzen strategischen Überlegeungen für die Katz. Wenn du erwerbslos bist, musst du dich beim Jobcenter melden und evtl. Hartz4 beantragen, damit du krankenversichert bist. Viel wirst du wahrscheinlich nicht bekommen, da dein Freund ja berufstätig ist. Die Voraussetzung als Künstler anzutreten: "Ich muss jetzt unbedingt kommerziellen Erfolg haben!", ist nicht gerade so dasjenige, woran ich glaube. Kunst zu machen, kommt von innen, dh. man will und muss und macht - sogar ohne primär an den finanziellen Erfolg zu denken. Ist nicht leicht....aber kann gehen. Dann viel Glück, bzw. viel Erfolg! (Und den Spaß nicht vegessen!).

Shennen 
Fragesteller
 02.02.2016, 09:49

Ich habe sehr viel Spaß an Kunst, es ist mein Traum! Nur sehe ich es als den größten Fehler an, den man machen kann, so etwas unüberlegt zu starten. Und bevor ich einen Fehler mache und eventuell von jemanden angezeigt werde, weil ich ja nirgendwo gemeldet bin und das somit illegal wäre, informiere ich mich lieber umfassend, weil ich das schon als richtige Arbeit ansehe und nicht nur als Spaß.

Ich möchte es schließlich schaffen davon eines Tages mal zu leben.

Tursikussi  02.02.2016, 12:22
@Shennen

Das ist schon richtig - aber bevor man sich um die Versicherung des Paketes kümmert, muss man sich erstmal seines Inhalts sicher sein und ob es jemand zugeschickt bekommen will. Du denkst (falls man überhaupt denken muss, um Kunst zu machen) eher wie eine Versicherungskauffrau als wie eine Künstlerin. Traum, ja - Spaß, ja (hoffentlich!) - und vor allem: viel, viel, viel Arbeit. Das ist Kunst normalerweise. Wenn das Resonanz hat, läuft der "Kram" drumherum von selbst. Aber dieser allein ist ein leeres Gebilde. Aber mach wie du denkst - scheinst ziemlich eigenwillig zu sein. Eine sehr wichtige Eigenschaft für einen Künstler - aber nicht die Einzige. Die erste ist wohl das Talent.

Shennen 
Fragesteller
 05.02.2016, 11:11
@Tursikussi

Verstehe die Anfeindungen nicht und ist mir auch irgendwo zu weit weg vom Thema. Ich brauche nicht tausend andere Meinungen, sondern Antworten auf meine Fragen. Und da du mich nicht kennst, solltest du dir kein Urteil erlauben. Würde man ohne sich irgendwo anzumelden anfangen Bilder zu verkaufen, wäre das illegal, wenn ich, nur weil ich mich in legalen Grenzen bewegen möchte, eher eine Versicherungskauffrau als eine Künstlerin bin in deinen Augen, dann bitte. Für mich ist das normal sich vorher Gedanken zu machen über das was man will.

Und wo liegt jetzt das Problem ?

Melde ein Gewerbe bei deiner Gemeindeverwaltung an.

Lt. deinen Informationen wirst Du doch sicherlich demnächst auch Bilder verkaufen.

wfwbinder  02.02.2016, 02:53

Seit wann ist ein Künstler Gewerbetreibender? Künstler ist freier Beruf, § 18 EStG.

Apolon  02.02.2016, 11:52
@wfwbinder

@wfwbinder,

ich habe auf diese Info geantwortet:

 Nebenher biete ich auch selbstgemalte Bilder an, und diese dann auch als Kunstdrucke, wofür ich wiederrum ein Gewerbe anmelden muss.

Und wo ist das Problem, bereits heute schon dafür ein Gewerbe anzumelden.

Dies besagt noch lange nicht, dass man höhere Steuern zahlen muss. Maßgebend dafür sind immer noch die tatsächlichen Einnahmen, bzw. woraus sie sich ergeben.

Shennen 
Fragesteller
 02.02.2016, 08:48

Wie wo ist mein Problem, das habe ich doch sehr ausführlich beschrieben in meiner Schilderung. Und auf keine Frage habe ich von dir eine Antwort erhalten. Ein Gewerbe muss ich nämlich nur anmelden, wenn ich die Kunstdrucke vertreibe, und das ist auch so eine Sache, und kann ausschlaggebend sein, dass die KSK am Ende behauptet, das Gewerbe sei meine Haupteinnahmequelle...

Falls du Bilder verkaufen solltest, ist es ein kleines Privateinkommen, das steuerlich als "Liebhaberei" bewertet wird und nicht steuerpflichtig ist, auch nicht sozialabgabenpflichtig. Eigene Werke zu verkaufen ist kein Gewerbe.

Siehe: wikipedia.org/wiki/Liebhaberei ..... darin Abschnitt "Indizien".


Bei größeren Einnahmen gilt die Steuertabelle, der Grundfreibetrag im zu versteuernden Einkommen laut Einkommensteuergesetz liegt bei 8.652 Euro in 2016.

Am Jahresende gibst du beim Finanzamt die Einkommensteuererklärung mit der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) ab.