HI Mein Sohn würde sich gern als Pflasterer nebenberuflich selbstständig machen.Wo außer Gerwebeamt muß er sich melden,er ist hauptberuflich als Arbeitnehmer?

4 Antworten

Der Nebenjob darf nicht in Konkurenz zum Haupjob stehen. Er muss dem Chef die Nebentätigkeit melden. Der Chef kann ihm diese nicht untersagen. Solang es keine konkurenz ist und Arbeitszeitbestimmungen eingehalten werden. 

Er muss zu Gewerbeamt und das anmelden.

Zu welcher Berufsobergruppe gehört das? Denn bei Handwerksberufen kann man sich nicht selbsständig machen wenn man kein Meister ist oder einen einstellt. Hier vielleicht mal bei der IHK erkundigen.

Er muss das auf jedenfall bei seinem jetztigen Arbeitgeber anmelden. Weil es gibt Arbeitgeber, die keine Nebenjobs dulden und das könnte deinem Sohn seinen "Hauptjob" kosten.

Und er müsste sich um seinen Unfallschutz kümmern, weil er bei seiner Nebentätigkeit einen Unfall erleidet, ist er nicht versichert! Bei seinem Hauptberuf ist er über den Arbeitgeber versichert.

Er darf seinem Hauptarbeitgeber keine Konkurenz machen. Pflasterer ist im Handwerk angesiedelt, es soll sich bei der HWK ob dafür ,meisterzwang besteht. Wenn nicht, muss er das Gewerbe anmelden.

Das kann ich dir leider nicht sagen. Sicher weiss ich aber, dass er die Erlaubnis seines Arbeitgebers braucht.