Nebenberuflich selbständig, gleiche Branche wie Hauptberuf?

2 Antworten

Antreten darfst du die Stelle sowieso und deine Ersttätigkeit bleibt auch selbständig.

Dein Berater hat die krankenversicherungsrechtliche Frage angeschnitten. Schau doch mal hier:

https://www.selbststaendig.de/nebenberuflich-selbststaendig-angestellt.

Eine überwiegende Arbeitnehmertätigkeit ist bedeutend preiswerter.

Für dich empfiehlt sich ein Antrag auf Statusfeststellung, den du eventuell auch in die Zukunft richten kannst, also bevor du die Stelle antritts.

Klär das unbedingt mit deiner Krankenkasse.

Es ist die Frage was im zukünftigen Arbeitsvertrag stehen wird ABER zu 99% wird da was von Wettbewerbsverbot verstehen bzw. etwas darüber, dass jede nebenberufliche Tätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss.

Wettbewerbsverbot bedeutet, dass Deine Selbstständigkeit nicht in der gleichen Branche sein darf wie Deine Hauptbeschäftigung. Du würdest dann ja sozusagen Deinem Chef Konkurenz machen und da wird er mit Sicherheit nicht so drauf stehen. Eine Zuwiderhandlung kann Dir sehr viel Ärger einbringen.

Solltest Du bereits eine Selbstständigkeit haben verpflichtest Du Dich mit der Unterschrift des Arbeitsvertrags dies dem Chef unverzüglich mitzuteilen.