Fragen zur Selbständigkeit (Werbung machen ohne Gewerbeschein erlaubt?)

4 Antworten

Dein Vorhaben macht keinen Sinn. Du müsstest zunächst alle Aufträge ablehnen, was nicht besonders gut ankommen dürfte. Wenn du dir unsicher bist, solltest du Marktforschung betreiben.

Marktforschung möchte ich nicht betreiben, wie gesagt Nebenberuflich, daher kann und will ich erst mal nicht all zu viel Aufwand betreiben. Lass es langsam angehen, daher kann es gut sein das lange Zeit kaum was passiert. Ich bräuchte dafür auch kein Eigenkapital oder ein Büro.

Will mir lediglich ein 2. Standbein schaffen, was passiert eigentlich wenn man längere Zeit keine Einnahmen hat?

@mediamonkey2011

Wenn du eine Dienstleistung oder ein Produkt bewirbst, dass du nicht tatsächlich anbietest, dann wird dir das bei einer hohen Nachfrage zum Verhängnis. Du wirst dir damit eine schlechte Reputation aufbauen und Kunden an die Konkurrenz verlieren. Außerdem ist Werbung kostenintensiv und wenn von vornherein feststeht, dass die Kosten nicht durch Einnahmen gedeckt werden können, ist dein Vorhaben ökonomisch gesehen recht fragwürdig. Erträge die du nicht hast, musst du auch nicht versteuern.

@benjiman

Stimmt, ich denke ich werde einfach mal ein Kleingewerbe anmelden, damit fahre ich am besten, kein Einkommen nix zu versteuern.

Danke mal....

Du solltest schnellstens bei deinem zuständigen Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen. Dieser kostet je nach Region 20 bis 40 Euro. Was du bisher gemacht hast, ist rechtlich nicht einwandfrei.

Zur Kleinunternehmerregelung noch folgender Hinweis:

Wenn dein Umsatz im Jahr der Existenzgründung maximal 17.500 Euro beträgt und dein Jahresumsatz im Folgejahr unter 50.000 Euro liegt, kannst du von dieser Regelung profitieren. Hiernach hast du gemäß § 19 (1) des Umsatzsteuergesetzes das Wahlrecht, dich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Buchführungspflicht entfällt, eine einfach Einnahme-Überschussrechnung ist für die Gewinnermittlung ausreichend. Solltest du eher an Privatpersonen verkaufen, empfiehlt es sich, ohne Ansatz der USt zu arbeiten. Erhältst du selbst viele Rechnungen, solltest du dich für den Ansatz der USt entscheiden (Vorsteuerabzug).

Näheres zur Kleinunternehmerregelung enthält der folgende Link:

http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmer?utm_source=gutefrage&utm_medium=link&utm_campaign=rahlf

Einkommensteuerpflichtig wirst du dann, wenn dein zu versteuerndes Einkommen aus Haupt- und Nebenerwerb über dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro (ledig) beziehungsweise über 16.009 Euro (verheiratet) im Jahr liegt.

Das geht nicht. Sobald du die Dienstleistung anbietest bist du willig, sie sofort auszuführen, d.h. du solltest vorher ein Gewerbe anmelden. Geht auch ganz schnell. Anmeldung aus dem Internet ziehen, zum gewerbeamt, und bezahlen. Kostet ja nicht so viel, die Anmeldung. Im Nebenerwerb darfst du nur 15 Stunden die Woche arbeiten. Und einen Steerberater kannst du dir nehmen, wenn du ihn dir leisten kannst. Dank Elster geht das bis dahin auch relativ einfach allein.

danke, so werde ich es machen.... 15 Stunden die woche reicht auch, wie gesagt Nebenberuflich.

Ich bin neben meinem Job freiberufliche Sonntagshändlerin (Bild am Sonntag austragen) und bin 2-3x im jahr auf dem Flohmarkt, meine Handarbeiten verkaufen.

ich habe dazu ein Kleingewerbe angemeldet, habe eine einfache Buchführung, lasse einmal im Jahr meine Steuererklärung vom Steuerberater ausfüllen... fertig.

ich werbe auch, denn meine Haupteinnahme sind die Prämien für neu geworbene Zeitungskunden! (die ich dann auch beliefere)

Das ist, abhängig vom Gewerbe, also gar nicht soo schwer.

Geh zur IHK, lass dich beraten, und dann beim Steuerberater nochmal ein Gespräch führen... und schon bist du ausreichend informiert.

Vorteil vom Kleingewerbe?