Ich bin 59 und seit 30Jahren selbständig?

8 Antworten

Es gibt für Selbstständige beim AA eine Möglichkeit, die zur Überbrückung bei einer Flaute zwischen zwei Aufträgen gedacht ist, aber wenn Deine Fa. nichts mehr abwirft und das schon seit Längerem, werden sie dir vermutl. dazu raten, sie aufzugeben und ALGII zu beantragen, was natürlich auch heißt, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Was die Frühverrentung angeht, müsstest du dich mal über den Abschlagssatz erkundigen, den du für jedes Jahr in Kauf nehmen müsstest. Würde einfach mal den Begriff `Frührente´ eingeben. Alles Gute für dich

Und ein anderer Branchenzweig ist wohl nicht möglich?

lindgren  25.11.2015, 10:06

Da gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der EU-Rente (Frührente heißt heute Erwerbsminderungsrente). Und wenn er in Zeiten seiner Selbstständigkeit keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat, geht er leer aus. Dann muss er ALG II beantragen.

PicaPica  25.11.2015, 10:08
@lindgren

Nicht schön für ihn, aber auch hier Danke für diese fundierte Information

Hallo,

da du in der Vergangenheit anscheinend nichts für eine Absicherung getan hast kannst du dich in der Agentur für Arbeit melden und den Antrag auf ALG II ausfüllen.

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, außer du findest einen neuen Arbeitsplatz oder kriegst dein Unternehmen wieder in die entsprechende Gewinnzone. Eine finanzielle Unterstützung kannst du von der Agentur für Arbeit nicht erwarten, da du schon selbstständig bist. Ich gehe davon aus, dass du keinen freiwilligen Beitrag gezahlt hast.

Du bist kein Einzelfall und das beste Beispiel dafür, dass es sich nicht lohnt an den Vorsorgeaufwendungen zu sparen, wenn man selbstständig ist. In den guten Zeiten sorgt Unternehmer für die schlechten vor.

Wenn während der Selbständigkeit keine RV Beiträge bezahlt wurden, ist eine Rentenzahlung vor 65+6 nicht möglich. Dies wird auch in jeder Renteninformation stehen, die du seit Jahren von der DRV erhältst. Da kein gesetzlicher Rentenanspruch besteht, wäre es eine Selbstverständlichkeit für jeden Selbständigen selber für eine Absicherung zu sorgen. Wer das nicht getan hat, der muss Alg II beantragen.

wenn du längst weis das es bergab geht wieso kein 2. oder gar 3. standbein?

selbst-ständig-sein? = immer selbst sein?

wenn viele im hoch ist da ist es kein problem selbst städig zu sein?

aber den laden so zu organsieren das er viele generatonen noch weiter lebt ist eine echte kunst.

z.b. aldi hat mit einem laden begonnen und den gewinn wieder infestiert und hat auch später wohl noch bescheiden gelebt?

so gibt es viel unternehmer aber es gibt auch noch mehr die es heute nicht mehr gibt?

Hast du während deiner Selbständigkeit Rentenbeiträge gezahlt? Du schreibst ja, dass du deine Rentenansprüche "vor" deiner selbstständigen Zeit erworben hast.

Wenn es dem so ist, dann wirst du keine EU-Rente erhalten. Auf jeden Fall musst du dich beraten lassen, welche Möglichkeiten du hast. Aber rosig sieht das nicht aus.


PicaPica  25.11.2015, 10:01

Nur mal interessenshalber, was ist eine EU-Rente und Wer ist dafür berechtigt?

lindgren  25.11.2015, 10:03
@PicaPica www.eurente.org
Die EU Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente) erhalten gesetzlich rentenversicherte Personen auf Antrag, wenn ihre Leistungsfähigkeit nicht mehr für eine normale Erwerbstätigkeit ausreicht. Wenn die Antragsteller die EU Rente berechnen, müssen sie hinsichtlich der Höhe zwischen der teilweisen und vollen Erwerbsminderung unterscheiden.
Voraussetzungen für die EU Rente

Die teilweise Erwerbsminderung wird festgestellt, wenn aufgrund von Behinderung oder Krankheit eine maximale Erwerbsdauer ab drei und unter sechs Stunden pro Tag möglich ist. Sollten die drei Stunden nicht mehr erreicht werden, liegt die volle Erwerbsminderung vor. Zu den Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente gehört, dass der Versicherungsnehmer vor dem 02.01.1961 geboren ist und mindestens fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört hat sowie innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Antrag mindestens 36 Pflichtbeiträge (Monatsbeiträge) leistete. Behinderte Personen und Betroffene eines Arbeitsunfalles müssen diese Fristen nicht einhalten. Sollte die EU Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gelten Abschläge (0,3% pro Monat vor vollendetem 63. Lebensjahr, aber nicht mehr als 10,8%). Diese Regelung wird seit 2012 stufenweise angehoben, der Rentenbeginn wird dann auf das 65. Lebensjahr festgesetzt.